16. MÄRZ 2017
RUSSLAND
Russisches Justizministerium strebt Verbot von Jehovas Zeugen in Russland an
Das Russische Justizministerium (Ministerium) hat beim Obersten Gerichtshof beantragt, „die Religionsorganisation, die Zentrale von Jehovas Zeugen, für extremistisch zu erklären, ihre Tätigkeit zu verbieten und sie aufzulösen“. Am 15. März 2017 teilte der Oberste Gerichtshof die Mitteilung auf seiner offiziellen Website mit, dass der Antrag des Ministeriums eingegangen sei. Später erhielt die Zentrale die Mitteilung, dass der Oberste Gerichtshof sich mit dem Auflösungsantrag befassen wird und für den 5. April 2017, 10 Uhr, eine Anhörung anberaumt hat.
Eine Entscheidung des Obersten Gerichts zugunsten des Antrags des Ministeriums hätte ernste Folgen für Jehovas Zeugen in Russland. Die Zeugen könnten ihre Gebäude verlieren, die der Gottesanbetung dienen, fast 400 Rechtskörperschaften könnten aufgelöst werden und jeder der über 170 000 Zeugen Jehovas könnte strafrechtlich verfolgt werden, nur wegen Gottesdienstbesuch, gemeinsamen Bibellesens oder Gesprächen mit anderen über ihren Glauben.
Wassilij Kalin, ein Vertreter der Zentrale in Russland, erklärte: „Der größte Wunsch eines jeden Zeugen Jehovas in Russland ist einfach, Gott ungestört anbeten zu können. Seit über 100 Jahren haben die Behörden in Russland dieses durch die Gesetze garantierte Recht mit Füßen getreten. Ich war noch ein Junge, als meine Familie unter Stalin nach Sibirien geschickt wurde, nur weil wir Zeugen Jehovas waren. Es ist traurig und verwerflich, dass meinen Kindern und Enkeln ein ähnliches Geschick widerfahren soll. Nie habe ich damit gerechnet, dass uns in Russland erneut religiöse Verfolgung droht.“