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26. OKTOBER 2016
RUSSLAND

Oberster Gerichtshof in Russland beschränkt die Religionsausübung erneut

Oberster Gerichtshof in Russland beschränkt die Religionsausübung erneut

Der Oberste Gerichtshof in Russland bestätigte am 18. Oktober 2016 ein Urteil gegen Jehovas Zeugen in Orjol. Ein Gericht hatte zuvor die örtliche Rechtskörperschaft wegen „extremistischer“ Aktivitäten aufgelöst. Es ist bereits die siebte örtliche Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen, die von einem russischen Gericht aufgelöst wurde. In allen Fällen wurde das Extremismusgesetz missbräuchlich auf die Religionsausübung von Jehovas Zeugen angewandt.

Die Behörden in Orjol hatten bereits früher versucht, die örtliche Rechtskörperschaft in Orjol mittels fingierter Beweise aufzulösen. Diese Versuche schlugen allerdings fehl. Daraufhin stellte das Justizministerium im Mai 2016 einen Antrag, in dem es behauptete, dass die örtliche Rechtskörperschaft in Orjol eine „extremistische“ Organisation ist.

Der Fall ist besonders bedeutsam, da die Generalstaatsanwaltschaft im März 2016 eine offizielle Verwarnung gegen die Zentrale von Jehovas Zeugen in Russland gestellt hat. Die örtliche Rechtskörperschaft in Orjol ist die erste Rechtskörperschaft, die seitdem verwarnt und aufgelöst wurde.