3. MAI 2018
RUSSLAND
Eingelegtes Rechtsmittel hatte keinen Erfolg: Russische Behörden können ehemalige Zentrale beschlagnahmen
Das Stadtgericht Sankt Petersburg bestätigte am Donnerstag, den 3. Mai 2018 die ursprüngliche Entscheidung vom Dezember 2017. Dadurch ist es den russischen Behörden sofort gestattet, die ehemalige Zentrale in Solnetschnoje zu beschlagnahmen.
Wir können Russland nicht daran hindern, den Komplex zu beschlagnahmen. Allerdings ist die heutige Entscheidung Bestandteil einer Beschwerde, die bereits beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht wurde. Der EGMR hat der russischen Regierung mitgeteilt, dass unsere Beschwerde vorrangig behandelt wird.
Vertrauensvoll warten wir darauf, dass Jehova, der Gott der Gerechtigkeit, zu seiner Zeit die Sache richtigstellen wird (Jesaja 30:18).