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28. NOVEMBER 2014
RUSSLAND

Berufung beim Bezirksgericht Rostow: Freispruch oder Haftstrafe für Zeugen Jehovas?

Berufung beim Bezirksgericht Rostow: Freispruch oder Haftstrafe für Zeugen Jehovas?

Am 11. Dezember 2014 findet am Bezirksgericht Rostow in Russland die Berufungsverhandlung gegen 16 Zeugen Jehovas aus Taganrog statt. Sie wurden angeklagt, weil sie friedliche Gottesdienste organisiert und besucht hatten.

Die Leidensgeschichte der 16 Zeugen Jehovas begann 2011, als Behörden ihre Häuser rücksichtslos durchsuchten und heimlich Gottesdienste aufzeichneten. Das führte schließlich zu strafrechtlichen Anklagen. Nach einem 15-monatigen Gerichtsverfahren verurteilte das Gericht in Taganrog am 30. Juli 2014 sieben Zeugen Jehovas zu hohen Geldstrafen; vier von ihnen außerdem zu langen Haftstrafen. Allerdings wurden alle Geldstrafen direkt erlassen und die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter sprach die anderen neun Zeugen Jehovas aus formalen Gründen frei, hielt aber fest, dass sie an extremistischen Aktivitäten beteiligt waren. Alle 16 Zeugen Jehovas legten Berufung ein, um von sämtlichen Strafanklagen vollständig freigesprochen zu werden.

Der Staatsanwalt legte ebenfalls Rechtsmittel ein. Er fordert die Inhaftierung der vier Zeugen Jehovas, die ein geistliches Amt innehaben; sie sollten dann direkt nach der Gerichtsverhandlung in Haft genommen werden. Außerdem fordert er, dass der Freispruch der anderen neun Zeugen Jehovas zurückgenommen wird und dass sie wegen Beteiligung an „extremistischen“ Aktivitäten schuldig gesprochen werden.

Wassilij Kalin, ein Sprecher von Jehovas Zeugen in Russland, sagt dazu: „Ich hoffe, dass das Bezirksgericht Rostow die Ungerechtigkeit erkennt, die diese 16 Opfer religiöser Unterdrückung schon erdulden mussten, und sie von ihren Strafanklagen freispricht.“