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Orte in Russland, in denen Razzien durchgeführt wurden

2. MAI 2018
RUSSLAND

Russland beginnt systematisch gegen einzelne Zeugen Jehovas vorzugehen

Russland beginnt systematisch gegen einzelne Zeugen Jehovas vorzugehen

In Russland hat die Polizei in mindestens sieben Städten Razzien bei Jehovas Zeugen vorgenommen. In einer anscheinend koordinierten Aktion stürmten teils maskierte, mit Maschinengewehren bewaffnete Spezialeinheiten der Polizei (OMON) Wohnungen von Zeugen Jehovas, und nahmen Alt und Jung mit vorgehaltener Waffe fest, um sie zu vernehmen.

Arkadja Akopjan, seine Frau Sonja und ihre Enkelinnen

Im letzten Jahr haben Behörden mindestens zehn Strafverfahren eröffnet und fünf Zeugen Jehovas inhaftiert, darunter Dennis Christensen, der sich seit dem 25. Mai 2017 in Untersuchungshaft befindet. Gegen einen anderen Zeugen Jehovas, den 69-jährigen Arkadja Akopjan, wurde in der Republik Kabardino-Balkarien ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Freiheitsstrafen von zwei bis zehn Jahren, nur weil sie sich zum Gottesdienst versammelt haben.

Am 20. April 2017 beschloss das Oberste Gericht der Russischen Föderation die Auflösung der Zentrale und aller 395 örtlichen Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen in Russland. Bei der Anhörung vor dem Obersten Gericht wurde zwar behauptet, dass trotz der Auflösung der Rechtskörperschaften Einzelpersonen ihren Glauben ungehindert ausüben könnten, allerdings steht das tatsächliche Handeln des Staates im Widerspruch zu dieser Behauptung.

Nachdem es den russischen Behörden gelungen ist, die Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen aufzulösen und ihr Eigentum zu beschlagnahmen, gehen sie nun gezielt gegen Einzelpersonen und deren Religionsausübung vor. Die über 175 000 Zeugen Jehovas in Russland machen sich jetzt strafbar, wenn sie ihren Glauben ausüben.

Razzien, Vernehmungen, Verhaftungen

Seit Januar 2018 haben es Polizeibeamte immer häufiger auf Zeugen Jehovas abgesehen.

20. April 2018, Schuja, Oblast Iwanowo: Polizeibeamte durchsuchten die Wohnungen von vier Zeugen Jehovas. Sie verhafteten Herrn Dmitri Michailow und ließen ihn später wieder frei. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet und er wurde gemäß Artikel 282.2 (2) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation bezichtigt, „die Tätigkeit einer Organisation zu unterstützen, die als extremistisch eingestuft wurde“. Bis auf Weiteres darf er Schuja nicht verlassen.

19. April 2018, Wladiwostok: Die Polizei und der Inlandsgeheimdienst (FSB) stürmten eine Wohnung und nahmen Herrn Valentin Osadchuk und drei ältere Frauen vorläufig fest, um sie zu vernehmen. Die Behörden bezichtigten Herrn Osadchuk gegen die Bestimmungen von Artikel 282.2 (2) des Strafgesetzbuches verstoßen zu haben, wonach Freiheitsstrafen von zwei bis zu vier Jahren verhängt werden können. Er kam in Untersuchungshaft. Am 23. April ordnete das Frunzenskij-Bezirksgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft für Herrn Osadchuk bis zum 20. Juni 2018 an. Zurzeit befindet er sich in Wladiwostok in Untersuchungshaft.

18. April 2018, Poljarny, Oblast Murmansk: Am späten Abend stürmten Polizisten und maskierte OMON-Beamte mit Maschinengewehren die Wohnung von Herrn Roman Markin. Mit vorgehaltener Waffe zwangen sie ihn auf den Boden. Als seine Tochter im Teenageralter die bewaffneten Beamten sah, ließ sie sich sofort auf den Boden fallen und bedeckte ihren Kopf mit den Armen. Die Polizei durchsuchte die Räume, und nahm Herrn Markin vorläufig fest; außerdem wurde gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet.

Am gleichen Abend durchsuchte die Polizei in diesem Gebiet noch 14 weitere Wohnungen von Zeugen Jehovas und beschlagnahmte Mobiltelefone, Tablets sowie andere persönliche Dinge. Die betroffenen Zeugen Jehovas wurden vorläufig festgenommen und vernommen. Die örtlichen Behörden leiteten gegen Herrn Markin und Herrn Viktor Trofimow, einen anderen Zeugen Jehovas aus der Gegend, ein Strafverfahren ein. Beide wurden gemäß Artikel 282.2 (1) des Strafgesetzbuches „des Organisierens von Aktivitäten einer Organisation, die als extremistisch eingestuft worden ist“, bezichtigt. Bei einer Verurteilung drohen ihnen Freiheitsstrafen von sechs bis zehn Jahren. Beide befinden sich in Murmansk in Untersuchungshaft.

10. April 2018, Zaton, Ufa: Zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr stürmten und durchsuchten Ermittler und OMON-Beamte die Wohnungen mehrerer Zeugen Jehovas und vernahmen sie vor Ort. Ein Beamter sagte zu einem der Betroffenen: „Sie können sofort gehen, wenn Sie erklären, dass Sie kein Mitglied von Jehovas Zeugen sind“. In einem anderen Fall sagte ein Beamter: „Wir werden euch ausmerzen“. Alle Zeugen Jehovas wurden auf die Polizeistation gebracht und erkennungsdienstlich behandelt.

Herr Chafisow und seine Frau wurden während der Durchsuchung ihrer Wohnung von Polizeibeamten mit einer Waffe bedroht. Anschließend packte einer der Polizisten Frau Chafisowa am Arm, stieß sie in den Polizeiwagen und brachte sie zur Vernehmung auf die Polizeistation. Herr Chafisow ist kein Zeuge Jehovas.

Anatolij und Aljona Wilitkewitsch vor seiner Festnahme

Beamte stürmten die Wohnung von Anatolij Wilitkewitsch und nahmen ihn fest. Zu seiner Frau sagten sie, sie werde ihren Mann „lange Zeit“ nicht mehr sehen. Er wurde gemäß Artikel 282.2 (1) des Strafgesetzbuches, „des Organisierens von Aktivitäten einer Organisation, die als extremistisch eingestuft worden ist“, bezichtigt. Er bleibt bis zum 2. Juni 2018 in Untersuchungshaft. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren.

März 2018, Orjol: Neben dem laufenden Strafverfahren gegen Herrn Dennis Christensen wurde auch gegen Sergej Skrinnikow, einen weiteren Zeugen Jehovas, ein Strafverfahren eingeleitet. Zuvor waren im Mai 2017 sieben Privatwohnungen in Orjol durchsucht worden. Bisher ist es im Fall von Herrn Skrinnikow noch zu keiner Anklage gekommen. Er wird gemäß Artikel 282.2 (2), „der Teilnahme an Aktivitäten einer Organisation, die als extremistisch eingestuft wurde“, bezichtigt. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren.

7. Februar 2018, Belgorod: Ein großes Polizeiaufgebot stürmte die Wohnungen von mindestens 10 Familien, die Zeugen Jehovas sind. Die Beamten drückten die Bewohner gewaltsam zu Boden oder gegen die Wand. Die Polizei durchsuchte die Räume und beschlagnahmte elektronische Geräte, Reisepässe, Fotos und Geld. Alle wurden auf die Polizeistation gebracht, vernommen und dann wieder freigelassen — mit Ausnahme von Herrn Anatolij Schaljapin und Herrn Sergej Woikow. Sie wurden erst nach 48 Stunden entlassen und angewiesen, Belgorod nicht zu verlassen.

23. Januar 2018, Kemerowo: Die Polizei stürmte und durchsuchte die Wohnungen von 12 Familien, die Zeugen Jehovas sind. Sie beschlagnahmte alle elektronischen Geräte, religiöse Literatur und viele Dokumente. Vor den Durchsuchungen hatte sich ein Mann als Zeuge Jehovas ausgegeben, Zusammenkünfte von Jehovas Zeugen besucht, diese aufgezeichnet und anschließend die Aufnahmen der Polizei übergeben. Daraufhin wurde ein Strafverfahren eröffnet.

Entscheidung des Obersten Gerichts zerstört möglicherweise Familien

Außer dem ungerechtfertigten Vorgehen der Polizei und des FSB, haben russische Behörden angeordnet, dass der Staat den Eltern, die Zeugen Jehovas sind, ihre Kinder zur „Resozialisierung“ entziehen kann. Am 14. November 2017 hat das Plenum des Obersten Gerichts der Russischen Föderation in seinem Beschluss Nr. 44 bestimmt, dass „ein Gericht Eltern das Sorgerecht entziehen“ kann, wenn sie ihre Kinder mit einer religiösen Organisation in Kontakt bringen, die als „extremistisch“ eingestuft und verboten wurde.

Am 23. November 2017 hat das Ministerium für Bildung und Wissenschaft die landesweite „Empfehlung“ ausgesprochen, Kinder, die „religiös-extremistischen ... Ideologien“ ausgesetzt waren, zu „resozialisieren“. Das Ministerium erwähnte nur zwei Gruppen — Kinder von ISIS-Mitgliedern oder von Zeugen Jehovas. Es stellte fest, dass „Zehntausende Kinder und Jugendliche“ Eltern haben, die Zeugen Jehovas sind. Bisher wurde noch kein Kind den Eltern weggenommen.

Was steht Zeugen Jehovas in Russland noch bevor?

Kein anderer Mitgliedsstaat des Europarats hat einen so heftigen Angriff auf eine friedliche religiöse Minderheit gestartet. In Russland können sich Zeugen Jehovas nicht mehr öffentlich zur Anbetung versammeln oder die Bibel lesen und studieren. Wie in der Sowjetära müssen sie jetzt ihren Glauben heimlich ausüben, um Festnahmen und Strafverfolgungen zu entgehen.

Weltweit sind Jehovas Zeugen sehr besorgt darüber, wie sich das Vorgehen des Staates gegen Zeugen Jehovas in Russland auf ihre Glaubensbrüder in emotionaler, geistiger und körperlicher Hinsicht auswirkt. Philip Brumley, Justiziar von Jehovas Zeugen, erklärte: „Die russische Regierung sollte diese Übergriffe beenden und ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen, die Menschenrechte und die Religionsfreiheit zu achten. Nach dem Angriff auf die Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen geht man jetzt dazu über, einzelne Gläubige zu inhaftieren. Was steht Zeugen Jehovas in Russland als Nächstes bevor?“