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6. APRIL 2017
RUSSLAND

Das Oberste Gericht Russlands wird in dem Fall des angestrebten Verbots von Jehovas Zeugen die Verhandlung am 7. April wieder aufnehmen

Das Oberste Gericht Russlands wird in dem Fall des angestrebten Verbots von Jehovas Zeugen die Verhandlung am 7. April wieder aufnehmen

Die Verhandlung vor dem Obersten Gericht Russlands begann heute damit, dass sich das Justizministerium dafür aussprach, alle Rechtskörperschaften von Jehovas Zeugen zu verbieten, weil man bei vorinstanzlichen Entscheidungen zu dem Schluss gekommen sei, dass sich einige der Körperschaften extremistisch betätigt hätten. Der Richter fragte dann den Vertreter des Justizministeriums, wieso die Taten der 8 beanstandeten Körperschaften ein Vorgehen gegen die Zentrale und alle 395 Körperschaften in Russland rechtfertige. Der Richter wollte auch wissen, wie sich die Auflösung all der Körperschaften auf die Religionsausübung der Zeugen Jehovas auswirken würde, und er fragte wiederholt, inwiefern die Zeugen Jehovas eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit darstellen. Anwälte der Verteidigung stellten auch Fragen, die die Absicht des Justizministeriums aufdeckten, die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas zu verbieten, nicht bloß ihre Rechtskörperschaften aufzulösen.

Die Verhandlung wird am 7. April um 10.00 Uhr fortgesetzt.