12. APRIL 2017
RUSSLAND
Oberstes Gericht hört Argumente von Jehovas Zeugen gegen das beantragte Verbot an
Der 12. April 2017 war der vierte Verhandlungstag, an dem sich das Oberste Gericht mit dem beantragten Verbot von Jehovas Zeugen in Russland befasste. Anwälte der Zentrale von Jehovas Zeugen trugen Argumente dafür vor, dass der Antrag des Justizministeriums gegen internationale Abkommen Russlands und die eigene Verfassung verstößt.
Die Anwälte legten dar, dass das vom Justizministerium beantragte Verbot internationale Rechtsnormen verletzt, darunter die Europäische Konvention und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Diese Abkommen sowie Russlands eigene Verfassung garantieren Gewissens- und Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit (das Recht, rechtliche Vereinigungen zu bilden).
Vier Zeugen Jehovas sagten aus, dass in ihren Versammlungen keine Veröffentlichungen verwendet werden, die auf der Föderalen Liste extremistischen Materials stehen und dass Zeugen Jehovas keine Verbindung zum Extremismus haben. Das Gericht gab eine Unterbrechung bekannt und vertagte sich auf den 19. April 2017, 10.00 Uhr