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19. DEZEMBER 2016
RUSSLAND

Jehovas Zeugen im Kampf für Gerechtigkeit: Beschwerde wegen Verwarnung

Jehovas Zeugen im Kampf für Gerechtigkeit: Beschwerde wegen Verwarnung

Jehovas Zeugen werden die Rechtmäßigkeit der offiziellen Verwarnung gegen ihre Zentrale in Russland nun vor dem Stadtgericht Moskau anfechten. Das Gericht hat die Verhandlung für den 16. Januar 2017, um 11.10 Uhr (Ortszeit Moskau) angesetzt. Ein Urteil wird noch am gleichen Tag erwartet.

Jehovas Zeugen wollen beweisen, dass sich die Anschuldigungen gegen sie — ihnen wird vorgeworfen, in „extremistische Aktivitäten“ verwickelt zu sein — auf fingierte Beweise und Falschaussagen stützen und dass die örtlichen Behörden dadurch einen aufrichtigen Glauben kriminalisieren wollen. Bereits zuvor, am 12. Oktober 2016 wollte die Religionsgemeinschaft vor dem Bezirksgericht Twer (Moskau) Zeugenaussagen und Videobeweise präsentieren, die das illegale Vorgehen einiger Behörden beweisen. Das ließ die Richterin M. S. Moskalenko allerdings nicht zu.

James Andrik, Anwalt für internationale Menschenrechte, sagt dazu: „Wie auch immer das Urteil ausgehen wird, es wird wohl bedeutend sein. Sollte das Moskauer Stadtgericht die Beschwerde ablehnen, könnte die Generalstaatsanwaltschaft ihrer Drohung gegen die Zentrale der Zeugen Jehovas Taten folgen lassen. Sie könnte die Zentrale schließen lassen, die Ortsgemeinden der Zeugen Jehovas weiter schikanieren und ihre Religionsausübung in ganz Russland einschränken. Sollte das Gericht der Beschwerde hingegen stattgeben, so wäre dies ein Durchbruch für das Recht.“