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Der Palacio de las Cortes in Madrid (Spanien), wo das Abgeordnetenhaus zusammenkommt

24. MAI 2023
SPANIEN

Spanien gewährt Jehovas Zeugen historische Steuerbefreiung

Spanien gewährt Jehovas Zeugen historische Steuerbefreiung

Am 26. April 2023 genehmigte die spanische Regierung eine bedeutende Änderung des Steuergesetzes. Diese Entscheidung hat positive Auswirkungen auf Jehovas Zeugen in Spanien.

Die Entscheidung der Regierung befreit unsere Organisation landesweit von der Pflicht, Grundsteuer für religiöse Gebäude zu bezahlen. Außerdem bedeutet das für Einzelpersonen in Spanien, dass ihnen für ihre Spenden zur Unterstützung des Werkes von Jehovas Zeugen Steuervorteile gewährt werden. Zusätzlich wird durch diese Anpassung der Status von Jehovas Zeugen als „bekannte Religion“ gemäß der Definition des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt.

Bruder Joan Comas (links), ein Vertreter des Zweigbüros von Jehovas Zeugen in Spanien, mit Herrn Félix Bolaños (rechts) vom Präsidialministerium

Jehovas Zeugen wurden zwar im Juni 2006 in Spanien als eine etablierte Religion rechtlich anerkannt, erhielten jedoch nicht die gleichen Steuerbefreiungen wie andere Religionen im Land. Unsere Brüder stellten wiederholt Anträge, um dieselben Vergünstigungen zu erhalten. Am 24. April 2023 wurden Vertreter von Jehovas Zeugen überraschend von Beamten des Präsidialministeriums zu einem Termin gebeten. Bei diesem Treffen wurden unsere Brüder darüber informiert, dass das Steuergesetz für gemeinnützige Organisationen angepasst wird und Jehovas Zeugen davon profitieren werden. Zwei Tage später, am 26. April 2023, stimmte das Abgeordnetenhaus dieser Gesetzesanpassung zu. Sie tritt voraussichtlich im Juni 2023 offiziell in Kraft.

Wir freuen uns sehr darüber, dass durch diese wichtige Entscheidung die Religions­freiheit von Jehovas Zeugen in Spanien gestärkt wird (Philipper 1:7).