Zurück zum Inhalt

15. JANUAR 2013
SÜDKOREA

Südkorea: Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses

Südkorea: Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses

Am 25. Oktober 2012 entschied der UN-Menschenrechtsausschuss: Südkorea muss 388 Zeugen Jehovas entschädigen, weil das Land deren Recht verletzt hat, aus Gewissensgründen den Wehrdienst zu verweigern. Außerdem ist Südkorea dazu aufgerufen, die Betroffenen aus dem Strafregister zu löschen. Dieser Entscheid bekräftigt eine vergleichbare Entscheidung vom 24. März 2011 zugunsten von 100 koreanischen Zeugen Jehovas, die ebenfalls wegen Wehrdienstverweigerung zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Dae-il Hong, ein Sprecher von Jehovas Zeugen, kommentierte diesen Entscheid als weiteren „Impuls für Südkorea, die momentan 733 inhaftierten jungen koreanischen Zeugen Jehovas freizulassen“.

Medienkontakt:

International: International: J. R. Brown, Office of Public Information, Telefon +1 718 560 5000

Republik Korea: Dae-il Hong, Telefon +82 10 3951 0835