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19. OKTOBER 2016
SÜDKOREA

Freispruch für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor Berufungsgericht in Südkorea

Freispruch für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen vor Berufungsgericht in Südkorea

Die Berufungskammer des Bezirksgerichts Gwangju entschied am 18. Oktober 2016, dass Hye-min Kim, Lak-hoon Cho und Hyeong-geun Kim, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert hatten, der Wehrdienstentziehung nicht schuldig sind. Die drei Männer — alle Zeugen Jehovas — sind die ersten in Südkorea, die in dieser Sache auf der Ebene eines Berufungsgerichts freigesprochen wurden.

Der Richter Young-shik Kim erklärte: „Das Gericht glaubt, dass sie den Wehrdienst aufgrund ihrer religiösen Überzeugung und ihrer Gewissensentscheidung ablehnen. Die Religions- und Gewissensfreiheit sind durch die Verfassung zugesicherte Rechte, für die man nicht bestraft werden kann.“

Sollte die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlegen, wird der Fall vom Obersten Gericht überprüft. Mehr als 40 weitere Fälle, bei denen Männer in dieser Sache schuldig gesprochen wurden, sind beim Obersten Gericht derzeit anhängig. Philip Brumley, Justiziar von Jehovas Zeugen, sagte: „Das Oberste Gericht und das Verfassungsgericht in Südkorea haben die Anerkennung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen zwar bisher noch verweigert, aber die Berufungskammer richtet sich bereits nach internationalem Standard und erkennt dieses Recht an. Diese Anerkennung wird durch die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses in über 500 Fällen bestätigt.“