1. NOVEMBER 2018
SÜDKOREA
Historische Entscheidung des Obersten Gerichts Südkoreas
Am Donnerstag, dem 1. November 2018, entschied Südkoreas Oberstes Gericht, dass Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen keine Straftat ist. Die Entscheidung wurde mit einer Mehrheit von 9 zu 4 gefällt. Religiöse Gewissensentscheidung gilt nun als „berechtigter Grund“, den Wehrdienst zu verweigern. Auf Grundlage dieser richtungsweisenden Entscheidung des Obersten Gerichts Koreas können die mehr als 900 Brüder freigesprochen werden, deren Fälle bei Gerichten verschiedener Instanzen in Südkorea noch anhängig sind.
Südkoreas Verfassungsgericht hatte in diesem Jahr bereits entschieden, dass Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen bis spätestens Dezember 2019 ein Ersatzdienst ermöglicht werden muss.
Wir freuen uns über diese historische Entscheidung und danken Jehova dafür.