30. AUGUST 2018
SÜDKOREA
Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Südkorea: Verhandlung vor dem Obersten Gericht
Am Donnerstag, dem 30. August 2018 fand eine öffentliche Verhandlung vor dem Obersten Gericht Südkoreas statt. Das Oberste Gericht befasste sich in Vollbesetzung mit drei Fällen von Zeugen Jehovas, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigert haben. Die 13 Richter befragten vier Stunden lang die Anwälte der Zeugen Jehovas und weitere Personen. Diese Verhandlung spiegelt die intensive öffentliche Diskussion über Südkoreas seit Langem gängige Praxis wider, Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu inhaftieren. Die Richter besprachen ausführlich die richtungsweisende Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 28. Juni 2018, in der die Regierung aufgefordert wurde, einen Ersatzdienst zu ermöglichen, anstatt Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen wie Kriminelle zu inhaftieren. Die Anwälte forderten das Gericht auf, unsere drei Glaubensbrüder für nicht schuldig zu erklären und dadurch einen Präzedenzfall zu schaffen, der klärt, wie Gerichte unterer Instanz in den über 900 noch anhängigen Verfahren entscheiden sollen. Das Oberste Gericht muss nun festlegen, wann und wie es in den drei stellvertretenden Fällen entscheiden wird, die Gegenstand der Verhandlung waren.
Zusammen mit den über 100 treuen Glaubensbrüdern, die immer noch inhaftiert sind, warten wir voller Vertrauen und geduldig auf den Gott unserer Rettung (Micha 7:7).