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27. NOVEMBER 2015
SÜDKOREA

Hunderte Zeugen Jehovas in Südkorea reichen Beschwerde ein bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen

Hunderte Zeugen Jehovas in Südkorea reichen Beschwerde ein bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen

Mehr als 600 junge Männer, die in Südkorea inhaftiert sind, haben im Juli und August 2015 Beschwerde bei der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen (im Folgenden Arbeitsgruppe) eingereicht. Jeder von ihnen wurde strafrechtlich verfolgt, weil er aufgrund seiner persönlichen religiösen Überzeugung den Wehrdienst verweigert, und zu einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt.

Grundlage für die Beschwerde

Die Beschwerde gründet sich auf eine Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses vom 15. Oktober 2014. Darin wurde Südkorea der willkürlichen Inhaftierung für schuldig befunden, weil der Staat Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen zu Haftstrafen verurteilt.

Das Mandat der Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierung ist es, „Fälle zu untersuchen, in denen Freiheitsentzug willkürlich erfolgt oder auf andere Weise gegen ... internationales Recht verstößt, dem die betreffenden Staaten zugestimmt haben“.

Du-jin Oh, der die Beschwerdeführer vertritt, erklärt, weshalb die Inhaftierung von Wehrdienstverweigerern aus Gewissensgründen als willkürlich betrachtet werden kann.

Es ist internationaler Standard, Bürgern, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigern, eine annehmbare Alternative anzubieten. Denn das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist ein Recht, das der Gewissens- und Religionsfreiheit innewohnt. Südkorea reagiert jedoch nicht auf Aufrufe aus der internationalen Gemeinde, einen zivilen Ersatzdienst einzuführen.

Die fortgesetzte Weigerung Südkoreas, das Problem zu beheben, wird von neutralen Beobachtern zu Recht als „willkürlich“ bezeichnet. Die Situation besteht seit nunmehr 60 Jahren und mehr als 18000 Männer und ihre Familien haben darunter gelitten. In fünf separaten Entscheidungen des UN-Menschrechtsausschusses wurde die Regierung aufgefordert, eine „effektive Lösung“ des Problems zu finden. Dem ist sie jedoch nicht nachgekommen. Es ist mit Sicherheit weder angebracht noch gerecht, Männer, die dafür eintreten, niemandem Schaden zuzufügen, als Straftäter zu inhaftieren.

Antrag an die Arbeitsgruppe

Die Beschwerdeführer beantragen bei der Arbeitsgruppe:

  • „Ihre Inhaftierung, die wegen Wehrdienstverweigerung aus Gewissengründen erfolgte, als willkürliche Inhaftierung einzuordnen.“

  • „Die Republik Korea anzuweisen, die Beschwerdeführer unverzüglich freizulassen und ihr Vorstrafenregister zu löschen.“

Wegen seines Glaubens in Haft

Einer der inhaftierten Beschwerdeführer ist Jun-hyeok An. Wie die anderen sieht auch er sich nicht als Straftäter. Seine Mutter half ihm von klein auf, biblische Werte zu verstehen und danach zu leben. Er kam bereits als recht junger Mann zu dem Schluss, dass er den Wehrdienst nicht mit seinem Glauben und seinem Gewissen vereinbaren kann. a Da er die Situation in Südkorea kannte und die Folgen einer Wehrdienstverweigerung verstand, überdachte er seine Entscheidung gründlich. Er sagt:

„Ich halte es nicht für richtig, dass ich für das Festhalten an meiner religiösen Überzeugung inhaftiert bin. Einen zivilen Ersatzdienst würde ich ableisten. Meine feste Überzeugung, niemandem Schaden zufügen zu dürfen, rechtfertigt keine strafrechtliche Verurteilung.“

Wie wird Südkorea dem Druck begegnen?

Die Arbeitsgruppe wird die insgesamt 631 Beschwerden an die südkoreanische Regierung zur Stellungnahme weiterleiten. Nach Reaktion der Regierung wird die Arbeitsgruppe eine Beurteilung abgeben und dem UN-Menschenrechtsrat ihre Empfehlungen aussprechen. Als Mitglied der internationalen Gemeinschaft ist Südkorea zur Achtung der Menschrechte verpflichtet. Sollte der Rat die Inhaftierung von Personen, die den Wehrdienst aus Gewissengründen verweigern, ebenfalls als willkürliche Inhaftierung bewerten, wird Südkorea scharfer Kritik ausgesetzt sein. Herr Du-jin Oh führt weiter aus:

Bisher hat Südkorea nicht auf den internationalen Druck reagiert, ein Gesetz zu verabschieden, das einen annehmbaren zivilen Ersatzdienst für Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen vorsieht. Zeitgleich wächst der Druck von den eigenen Gerichten. In den vergangenen Monaten haben zwei Bezirksrichter sechs solcher Wehrdienstverweigerer freigesprochen. Seit 2012 haben Richter sieben Fälle an das Verfassungsgericht verwiesen, vor dem dann im Juli 2015 eine Anhörung dazu stattfand.

Derzeit werden in Südkorea jeden Monat zwischen 40 und 50 Zeugen Jehovas verurteilt und inhaftiert. Damit missachtet der Staat geltendes internationales Recht. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts und des UN-Menschrechtsrats wird von Jun-hyeok An sowie allen anderen inhaftierten Zeugen Jehovas sehnsüchtig erwartet.