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13. OKTOBER 2022
TADSCHIKISTAN

UN-Menschenrechtsausschuss erklärt Verbot von Jehovas Zeugen in Tadschikistan für gesetzeswidrig

UN-Menschenrechtsausschuss erklärt Verbot von Jehovas Zeugen in Tadschikistan für gesetzeswidrig

Am 7. September 2022 veröffentlichte der UN-Menschenrechts­ausschuss (CCPR) eine bedeutsame Erklärung in Bezug auf die ungerechte Behandlung von Jehovas Zeugen in Tadschikistan. Im Fall von Adirchajew gegen Tadschikistan sprach sich der CCPR am 7. Juli 2022 zugunsten von Jehovas Zeugen aus. Mit der Verweigerung der rechtlichen Anerkennung und dem Verbot ihrer Glaubensausübung habe Tadschikistan die Rechte von Jehovas Zeugen verletzt.

Jehovas Zeugen sind seit über 50 Jahren in Tadschikistan aktiv. Die Religious Association of Jehovah’s Witnesses (RAJW) wurde 1994 amtlich anerkannt. Aber am 11. Oktober 2007 entzog das Kulturministerium Jehovas Zeugen diesen rechtlichen Status und verbot ihre Glaubensausübung. Die Regierung behauptete, die Predigt­tätigkeit von Jehovas Zeugen, ihre Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen sowie ihre Überzeugung, die wahre Religion zu haben, seien extremistisch. Anträge auf erneute Anerkennung der RAJW wurden wiederholt zurückgewiesen.

Der CCPR kam in seiner Erklärung zu dem Schluss, dass Tadschikistans Verbot von Jehovas Zeugen rechtswidrig ist. Bezüglich der Entscheidung Tadschikistans, die RAJW zu verbieten und nicht wieder anzuerkennen, erklärte der CCPR „keinen der Gründe“ für rechtsgültig.

Außerdem stellte der CCPR fest, die Entscheidung der tadschikischen Regierung, die RAJW nicht wieder anzuerkennen, habe zu „Festnahmen, Inhaftierungen, Vernehmungen, Durchsuchungen, gewalttätigen Übergriffen, Beschlagnahmung von religiöser Literatur und der Deportation von [einem] Zeugen Jehovas“ geführt. Wegen dieser diskriminierenden Behandlung befand der CCPR, dass Tadschikistan die Rechte von Jehovas Zeugen verletzt hatte, die der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen garantiert.

Unser Bruder Schamil Chakimow (71) ist seit Februar 2019 in Haft

Der CCPR wies Tadschikistan an, den Antrag von Jehovas Zeugen auf erneute Anerkennung nochmals zu prüfen und diejenigen finanziell zu entschädigen, deren Rechte verletzt wurden. Zudem sei die tadschikische Regierung „verpflichtet, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um in Zukunft ähnliche Rechts­verletzungen zu verhindern“.

Die Erklärung des CCPR könnte sich auf den Fall unseres 71-jährigen Glaubensbruders Schamil Chakimow auswirken, der seit Februar 2019 wegen seiner friedlichen Glaubensausübung inhaftiert ist. Das Verbot von Jehovas Zeugen stellt die einzige Rechtsgrundlage für seine Festnahme und Inhaftierung dar.

Hoffentlich ist die Erklärung des CCPR ein Schritt in Richtung Religions­freiheit für Jehovas Zeugen in Tadschikistan. Wir beten um Jehovas Segen „bei der Verteidigung und gesetzlichen Befestigung der guten Botschaft“ (Philipper 1:7).