17. SEPTEMBER 2013
TANSANIA
Höchstes Gericht in Tansania stärkt Menschenrechte von Schülern
DARESSALAM (Tansania): Der Court of Appeal von Tansania, das höchste Gericht des Landes, hat am 12. Juli 2013 einstimmig geurteilt, dass Schulen in der Region Mbeya die Religionsfreiheit von 127 Schülern verletzt haben. Die Schüler hatten sich aus Gewissensgründen geweigert, die Nationalhymne zu singen, und wurden deswegen bestraft oder sogar von der Schule verwiesen.
2007 hatte die Schulleitung der Shikula-Schule fünf junge Zeugen Jehovas von der Schule verwiesen, nachdem diese sich geweigert hatten, die Nationalhymne zu singen. Außerdem hatten andere Schulen in der Region 122 weitere Zeugen Jehovas aus demselben Grund bestraft. Nachdem bei dem nationalen Schulamt und dem Premierminister erfolglos Rechtsmittel dagegen eingelegt worden waren, wandten sich die 127 Schüler an den High Court von Tansania, das zweithöchste Gericht des Landes. Dieses Gericht bestätigte die Schulverweise, obwohl die Entscheidung nicht einstimmig fiel. Deswegen legten die Schüler dann am 2. Dezember 2010 beim Court of Appeal Berufung ein. Gemäß den Gerichtsunterlagen wurde durch den Entscheid des Berufungsgerichts das bisherige Urteil des High Court für „ungültig erklärt und außer Kraft gesetzt“. Zudem wurden alle Rechtsfolgen aufgehoben.
Zadok Mwaipwisi, Sprecher von Jehovas Zeugen in Tansania, sagt dazu: „Wir sind sehr froh über dieses Urteil und darüber, wie das Gericht die gewissensmäßige Haltung dieser jungen Menschen unterstützt hat. Dieser Entscheid stärkt das verfassungsmäßige Recht auf Religionsfreiheit — nicht nur für Jehovas Zeugen, sondern für alle Bürger in Tansania.“
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