22. SEPTEMBER 2014
TURKMENISTAN
Mutter aus Gefängnis in Turkmenistan entlassen
Am 2. September 2014 um 20 Uhr war Bibi Rachmanowa wieder auf freiem Fuß — auch wenn die Anklagen gegen sie immer noch bestehen. Im Verlauf des Tages hatten die Richter des Regionalgerichts in Daschogus in zweiter Instanz über ihren Fall entschieden. Die Richter sprachen sie zwar nicht von den falschen Anschuldigungen frei, änderten aber ihre vierjährige Haftstrafe zu einer Bewährungsstrafe a und wiesen ihre sofortige Freilassung an. Laut dem Urteil berücksichtigten die Richter dabei folgende mildernden Umstände: Die Angeklagte ist eine Frau, hat einen vierjährigen Sohn und ist nicht vorbestraft gewesen.
Nachdem Bibi Rachmanowa am 18. August aufgrund von falschen Anschuldigungen wegen „Angriffs auf einen Polizeibeamten“ und „Rowdytums“ verurteilt worden war, legte sie Rechtsmittel ein. Was war wirklich passiert? Polizeibeamte hatten Bibi Rachmanowa und ihren Mann Wepa am 5. Juli auf einem Bahnhof in Daschogus in grober Weise belästigt, nachdem sie dort persönliche Sachen abgeholt hatten, unter anderem auch religiöse Literatur. Die Klagen gegen ihren Mann wurden später fallen gelassen; sie hingegen wurde am 8. August inhaftiert. Während ihrer Haftzeit musste sie schwere körperliche Misshandlungen erleiden.
Fokus auf Ungerechtigkeiten in Turkmenistan
Bibi Rachmanowas ausländischer Anwalt führt die unerwartete Freilassung zumindest teilweise auf die internationale Welle der Entrüstung zurück, die wegen ihrer unrechtmäßigen Inhaftierung aufkam.
Aber was sie erlebt hat, ist kein Einzelfall. Die Grundrechte von Zeugen Jehovas in Turkmenistan werden regelmäßig grob verletzt. Zurzeit sind acht Zeugen Jehovas wegen ihres Glaubens in Haft: sechs wegen ihrer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und zwei wegen falscher Anschuldigungen. Die Haftbedingungen sind äußerst schlecht; außerdem werden sie immer wieder misshandelt.
Es ist anzuerkennen, dass die Richter des Regionalgerichts Daschogus Bibi Rachmanowas Situation erleichtert haben. Allerdings haben sie es versäumt, die Ungerechtigkeit in diesem Fall aus der Welt zu schaffen. Alle, die die Würde des Menschen hochhalten, hoffen darauf, dass sich die Behörden in Turkmenistan ein umfassendes Bild machen und nach den internationalen Menschenrechtsstandards ausrichten, um Religionsfreiheit zu garantieren.
a Das Regionalgericht hob ihre vierjährige Haftstrafe auf und sprach eine vierjährige Strafe auf Bewährung aus. Bestandteil dieser Strafe ist ein dreijähriger Bewährungszeitraum, in dem sie nicht straffällig werden darf und ihren Wohnort nicht ohne Genehmigung der Behörden verlassen oder wechseln darf.