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31. OKTOBER 2019
UKRAINE

Entscheidung des EGMR ebnet den Weg zum Bau eines Königreichssaals in der Ukraine

Entscheidung des EGMR ebnet den Weg zum Bau eines Königreichssaals in der Ukraine

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verkündete am 3. September 2019 ein Kammerurteil zugunsten von Jehovas Zeugen in Kriwi Rig (Ukraine). Der Gerichtshof gelangte zu der Feststellung, dass die Stadtverwaltung von Kriwi Rig unseren Glaubensbrüdern vorsätzlich die Genehmigung zum Bau eines Königreichssaals verweigert hatte.

Glaubensbrüder vor dem Grundstück in Kriwi Rig (Ukraine), auf dem sie einen Königreichssaal bauen wollten

Gemäß dem Urteil der Kammer muss die Stadtverwaltung den beiden Versammlungen, denen das Grundstück gehört, 7 000 Euro Schadensersatz und Gerichtskosten zahlen, da gegen Artikel 9 (Schutz der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) sowie Artikel 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 (Schutz des Eigentums) der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen wurde. Die Regierung der Ukraine hat drei Monate Zeit, das Kammerurteil anzufechten und eine Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer des EGMR zu beantragen.

Vor über 15 Jahren beantragten die beiden Versammlungen in Kriwi Rig zum ersten Mal die Erteilung einer Genehmigung für den Bau eines Königreichssaals. Am 9. August 2004 kauften sie ein Wohngebäude auf einem Stück Land, das von der Stadt verwaltet wurde, und beantragten nachfolgend die Pachtung des Landes für fünf Jahre, um darauf einen Königreichssaal zu bauen. Die Stadtverwaltung erteilte am 28. September 2005 „vorläufig“ die Baugenehmigung, teilte jedoch unseren Glaubensbrüdern mit, dass der Entwurf ihres Bauprojekts zunächst bestimmten staatlichen Stellen zur Prüfung vorzulegen sei, um die endgültige Baugenehmigung zu erhalten.

Die Baupläne wurden entworfen, allesamt von den zuständigen staatlichen Stellen genehmigt und am 23. August 2006 der Stadtverwaltung zur endgültigen Genehmigung vorgelegt. Obwohl die Stadtverwaltung gesetzlich verpflichtet ist, innerhalb eines Monats über die Genehmigung des Antrags zu entscheiden, erhielten unsere Brüder nie eine Antwort. Ein Regionalgericht bestätigte, dass die Stadtverwaltung sich gesetzwidrig verhielt, doch diese weigerte sich weiterhin, die endgültige Baugenehmigung zu erteilen. Nachdem die Einleitung weiterer gerichtlicher Schritte erfolglos blieb, reichten unsere Glaubensbrüder am 13. April 2010 Beschwerde beim EGMR ein.

Es freut uns, dass der EGMR zugunsten unserer Brüder in Kriwi Rig entschieden hat. Wir beten darum, dass dieses Urteil richtungsweisend für andere Länder sein wird, in denen das Recht unserer Brüder, Anbetungsstätten für Jehova zu bauen, eingeschränkt ist (Psalm 118:5-9).