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12. DEZEMBER 2019
UKRAINE

Oberstes Gericht der Ukraine verteidigt das Recht auf Nutzung eines Königreichssaals

Oberstes Gericht der Ukraine verteidigt das Recht auf Nutzung eines Königreichssaals

Nach einem vierjährigen Rechtsstreit haben Jehovas Zeugen in Tetijiw (Ukraine) nun die Erlaubnis, ihren Königreichssaal für Gottesdienste zu nutzen. Unsere Brüder hatten den Königreichssaal im Dezember 2014 fertiggestellt, doch die Bauaufsichtsbehörde (SABC) verhinderte wiederholt die Nutzung des Saals: Sie verweigerte ihnen sechs Mal die Nutzungsfreigabe, belegte die Versammlung mit hohen Geldstrafen und zog sogar die Baugenehmigung zurück, obwohl die Bauarbeiten bereits abgeschlossen waren.

Am 10. Oktober 2018 entschied das Oberste Gericht der Ukraine, dass unsere Brüder alle Bauvorschriften beachtet hatten. Zudem wurde bekräftigt, dass das Recht auf den Bau eines Gotteshauses durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt ist. Am 28. März 2019 erteilte die neugewählte Abteilungsleitung der SABC unseren Brüdern die notwendige Nutzungsfreigabe. Ende des Monats hielt die Versammlung ihre erste Zusammenkunft ab.

Am 2. November 2019 luden die Brüder zu einem Tag der offenen Tür ein. Vertreter von Stadt- und Bezirksbehörden sowie Nachbarn kamen zu Besuch. Anatoli Fedorowitsch Sawalniuk, Chefarchitekt der Bezirksverwaltung Tetijiw, sagte: „Sie haben die Bautechnologien, die Bauvorschriften und die genehmigten Baupläne beachtet. Ihr Gotteshaus verschönert diese Straße und den Stadtteil. Ich danke Ihnen für Ihre Arbeit.“

Wir freuen uns mit unseren Brüdern in Tetijiw über diesen Erfolg vor Gericht. Wie schön, dass sie nun ihren Königreichssaal zur Ehre und zur Verherrlichung Jehovas nutzen können (Psalm 69:30).