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UKRAINE

Ukraine: Überblick

Ukraine: Überblick

In der Ukraine gibt es Jehovas Zeugen schon seit über einem Jahrhundert. Sie wurden am 28. Februar 1991 rechtlich registriert, kurz bevor die Ukraine unabhängig wurde.

Zur Zeit des NS- und des Sowjet-Regimes wurden Jehovas Zeugen in der Ukraine stark verfolgt. Am 8. April 1951 wurden über 6 100 Zeugen Jehovas aus der Westukraine nach Sibirien deportiert. Im Juni 1965 besserte sich die Lage ein wenig, nachdem der Oberste Gerichtshof der Ukraine entschieden hatte, dass die Literatur von Jehovas Zeugen religiöser Natur ist und nicht antisowjetisch. Daraufhin wurde niemand mehr festgenommen, weil er die Literatur von Jehovas Zeugen las; aber Zeugen Jehovas, die mit anderen über ihren Glauben sprachen, wurden weiterhin inhaftiert. Im September 1965 wurden durch eine Amnestie der Regierung alle Zeugen Jehovas freigelassen, die 1951 nach Sibirien verbannt worden waren; allerdings durften die meisten nicht in ihr altes Zuhause zurückkehren. Die schwere Verfolgung hielt bis Anfang der 1980er-Jahre an.

Heute dürfen sich Zeugen Jehovas frei zu Gottesdiensten versammeln und ohne Einschränkung vonseiten der Behörden mit anderen über ihren Glauben sprechen. Allerdings sind sie oft Opfer von Hassverbrechen geworden. Die Behörden haben wenig getan, um Jehovas Zeugen vor körperlichen Übergriffen oder Angriffen auf ihre Gotteshäuser zu schützen; in den meisten Fällen wurde auch nicht gegen die Täter ermittelt. Durch die Passivität der Behörden agieren die Täter weiter ungestraft. Diese Tatsache und auch die Unruhen in der Ostukraine führen zu vermehrten Angriffen gegen Zeugen Jehovas.