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8. JUNI 2015
UKRAINE

Ukrainische Gerichte bestätigen Recht auf Wehrdienstverweigerung während Mobilmachung

Ukrainische Gerichte bestätigen Recht auf Wehrdienstverweigerung während Mobilmachung

Der Krieg und die Unruhen in der Ostukraine haben den ukrainischen Präsidenten veranlasst, im Sommer 2014 eine Teilmobilmachung anzuordnen. Vitali Schalaiko war früher Soldat in der ukrainischen Armee und ist heute ein Zeuge Jehovas. Er leistete den Vorladungen zur Einberufung Folge und erschien bei der zuständigen Militärbehörde, machte aber klar, dass er den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert und stattdessen bereit wäre, einen alternativen Ersatzdienst zu leisten.

Die Militärbehörde wies die Wehrdienstverweigerung von Herrn Schalaiko aber ab und beschuldigte ihn der Wehrdienstentziehung während der Mobilmachung. Im aktuellen Konflikt war das die erste Anklage in der Ukraine wegen Wehrdienstverweigerung aus religiösen Gründen.

Als ehemaliger Soldat kann Herr Schalaiko die Interessen des Staats natürlich nachvollziehen, die Souveränität und die Bürger zu schützen. Für ihn kam bei der Einberufung aber der Grundsatz der Bibel zur Geltung: „Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört — aber gebt Gott, was Gott gehört!“ a Als Geistlicher fühlt er sich verpflichtet, jedes Menschenleben zu respektieren und allen Menschen jederzeit christliche Nächstenliebe zu zeigen. b

Vor Gericht: Fällt Zivildienst unter Wehrdienstentziehung?

Am 13. November 2014 kam der Fall von Herrn Schalaiko vor das Bezirksgericht Nowomoskowsk in der Region Dnipropetrowsk. Nach Ansicht des Gerichts entzog er sich nicht der Einberufung, da er ja der Vorladung Folge leistete und auf der Behörde erschien. Das Gericht bestätigte Herrn Schalaikos „Recht, statt Militärdienst — den Militärdienst während der Mobilmachung eingeschlossen — einen alternativen Ersatzdienst zu leisten, weil er zu einer religiösen Organisation gehört, deren Glaubenslehren den Gebrauch von Waffen nicht erlauben“.

Außerdem bestätigte das Bezirksgericht, das Recht von Herrn Schalaiko auf einen Ersatzdienst sei „durch die Verfassung der Ukraine garantiert“. Nach Aussage des Gerichts wird die Religionsfreiheit auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt c sowie durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Richter sprach Herrn Schalaiko von der Anklage der Wehrdienstentziehung frei. Der Staatsanwalt legte daraufhin Rechtsmittel ein.

Das Verfahren geht weiter: Steht Mobilmachung über Gewissensfreiheit?

In der Berufungsverhandlung argumentierte der Staatsanwalt, die in der Verfassung verankerte Pflicht der Landesverteidigung hätte Vorrang vor dem Recht auf Religionsfreiheit und dem Recht auf einen zivilen Ersatzdienst. Er begründete das damit, dass die entsprechenden Entscheidungen des EGMR nicht während einer Mobilmachung gelten.

Am 26. Februar 2015 entschied das Berufungsgericht in der Oblast Dnipropetrowsk: „Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen während einer Mobilmachung ist keine Wehrdienstentziehung ohne triftigen Grund.“ In seiner Entscheidung nahm das Gericht Bezug auf die religiöse Überzeugung von Herrn Schalaiko und verwies auf Urteile des EGMR, gemäß denen „solche religiösen Überzeugungen unter die garantierten Freiheiten des Artikels 9 der [Europäischen] Menschenrechtskonvention fallen“, nämlich Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. d

Wie das Gericht weiter ausführte, lässt es der Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zu, mit der Sorge um die „ ‚Staatssicherheit‘ ... Einschränkungen garantierter Freiheiten zu rechtfertigen“. Die Richter argumentierten: „Das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen kann nicht im Interesse der nationalen Sicherheit beschränkt werden.“ Sie kamen zu dem Schluss: Das ukrainische Gesetz, welches das Recht auf Ersatzdienst sichert, gelte auch während einer Mobilmachung. Das Gericht bestätigte das Urteil der ersten Instanz und sprach Vitali Schalaiko von der Anklage frei.

Was ein Menschenrecht ist, kann kein Verbrechen sein

Die Urteile der beiden Gerichte in der Ostukraine bestätigen das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen und das Recht auf einen zivilen Ersatzdienst — auch während eines nationalen Notstands. Die Urteile im Fall von Herrn Schalaiko entsprechen damit auch der aktuellen internationalen Rechtsprechung, die das grundlegende Recht auf Wehrdienstverweigerung anerkennt. e

Dennoch legte der Staatsanwalt erneut Rechtsmittel ein und begründete das beim Obersten Spezialisierten Gericht für Zivil- und Strafrecht der Ukraine mit denselben Argumenten, die schon in der zweiten Instanz untersucht und abgewiesen wurden. Am 30. April 2015 hat der Rechtsberater von Herrn Schalaiko die Argumente des Staatsanwalts schriftlich angefochten.

Vitali Schalaiko ist einer von Tausenden Zeugen Jehovas in der Ukraine, die zum Militärdienst einberufen wurden. Sie erscheinen selbstverständlich zu den Vorladungen und beantragen dann einen Ersatzdienst, der ihren tiefen religiösen Überzeugungen nicht widerspricht. Im Allgemeinen wird dem nachgekommen; nur wenige Zeugen Jehovas wurden weiter belangt. Jetzt liegt es in den Händen des Obersten Gerichts zu bestätigen, ob die Ukraine die Zeugen Jehovas als Wehrdienstverweigerer anerkennt.

a Markus 12:17, Gute Nachricht Bibel.

c Die Ukraine hat die Europäische Menschenrechtskonvention 1997 unterzeichnet.

d Das Gericht bezog sich auf die Urteile des EGMR in den Fällen Jehovas Zeugen von Moskau und andere gegen Russland und Bajatjan gegen Armenien.

e Siehe Bayatyan v. Armenia [GC], no. 23459/03, §§ 98-111, ECHR 2011; Jeong et al. v. Republic of Korea, UN Doc CCPR/C/101D/1642-1741/2007 (24 March 2011) §§ 7.2-7.4.