15. OKTOBER 2018
UKRAINE
„Volksrepublik Donezk“ verbietet Jehovas Zeugen
Am 26. September 2018 stufte das Oberste Gericht der Volksrepublik Donezk die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als „extremistisch“ ein und verbot damit im Grunde unsere Religionsausübung. Während der Verhandlung wurde keiner der Zeugen Jehovas befragt; weder von der Generalstaatsanwaltschaft, die den Antrag gegen unsere Rechtskörperschaft gestellt hatte, noch vom Gericht selbst. Das Verbot ist die neueste Entwicklung in der immer weiter eskalierenden religiösen Unterdrückung von Zeugen Jehovas in der Region.
Die Situation der Zeugen Jehovas in einigen Teilen der Regionen Donezk und Lugansk im Osten der Ukraine hat sich immer weiter verschlechtert, seitdem das Oberste Gericht der Volksrepublik Donezk Mitte 2017 einige unserer Publikationen als „extremistisch“ einstufte. Im Jahr 2017 wurden über 170 Zeugen Jehovas vernommen und Königreichssäle (Gotteshäuser von Jehovas Zeugen) in der Umgebung systematisch beschlagnahmt. Nach dem Stand vom 29. August 2018 wurden insgesamt 16 Königreichssäle beschlagnahmt.
Trotz dieser Angriffe auf ihre Glaubensausübung verlassen sich Zeugen Jehovas in diesen Gebieten weiterhin auf den Gott der Rettung (Psalm 18:46).