12. MAI 2020
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Gericht in England stärkt Recht der Religionsgemeinschaft, über Zugehörigkeit zu entscheiden
Das Berufungsgericht für England und Wales hat am 17. März 2020 einen Antrag auf Berufung abgelehnt. Zuvor hatte das Zivilgericht unser Recht gestärkt, den biblischen Anweisungen über den Gemeinschaftsentzug zu folgen.
Das Zivilgericht legte in einer umfassenden Erklärung dar, dass es weder ungesetzlich noch diffamierend sei, wenn eine Gemeinde entscheidet, dass eine bestimmte Person kein Zeuge Jehovas mehr sein könne. Richard Spearman, Richter des Zivilgerichts, erklärte in seiner Urteilsverkündung: „Es ist selbstverständlich, dass eine Glaubensgemeinschaft, die sich durch biblische Prinzipien leiten lässt und diese anzuwenden sucht, die Befugnis hat, eine Person, die gegen diese Prinzipien verstößt, auszuschließen. Dies ist unter anderem nicht nur vernünftig, sondern sogar notwendig, da jemand, der entweder nicht in der Lage ist, sich nach biblischen Prinzipien auszurichten, oder sich dagegen sträubt, nicht in diese Gemeinschaft passt und wenn er nicht entfernt wird, sogar einen unerwünschten Einfluss auf die Gläubigen hat.“
Der Kläger hatte einen Antrag gestellt und um Genehmigung gebeten, Berufung gegen die Entscheidung des Zivilgerichts einzulegen. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wurde durch das Berufungsgericht mit der Begründung „völlig haltlos“ abgelehnt und es wurde festgestellt, dass die Entscheidung des Zivilgerichts „vollkommen richtig“ sei und „dass die Befugnis, Personen aus der Gemeinschaft auszuschließen, in einer religiösen Gemeinschaft ganz klar erforderlich“ sei.
Shane Brady, ein Anwalt der Zeugen Jehovas, erklärte nach der Verkündung des Urteils: „Dieses Urteil reiht sich in die lange Liste von Urteilen ein, die von den Gerichten in England, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie Berufungsgerichten in Kanada, Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika gefällt wurden. Diese Urteile bestätigen das Recht von Jehovas Zeugen, darüber entscheiden zu können, wer ihrer Religionsgemeinschaft angehören darf.“
Wir freuen uns darüber, dass das Gericht unser biblisch begründetes Recht anerkannt hat und wir unsere Versammlungen weiterhin vor schädlichen Einflüssen bewahren können (1. Korinther 5:11; 2. Johannes 9-11).