29. SEPTEMBER 2022
NACHRICHTEN AUS ALLER WELT
EGMR veröffentlicht endgültige Entscheidungen zum Recht auf freie Religionsausübung in Russland und Litauen
Am 7. September 2022 wurden zwei wegweisende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) endgültig, die Jehovas Zeugen betreffen. Am 7. Juni 2022 stellte der EGMR fest, dass das Verbot von Jehovas Zeugen in Russland im Jahr 2017 rechtswidrig war. Am selben Tag stellte der EGMR fest, dass Litauen im Fall von Bruder Stanislav Teliatnikov, der den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert hatte, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat.
Weder Russland noch Litauen hatten gegen die Entscheidungen vom 7. Juni bei der Großen Kammer des EGMR Rechtsmittel eingelegt. Dementsprechend wies der EGMR die beiden Länder an, den Entscheidungen Folge zu leisten, was auch eine finanzielle Entschädigung der betroffenen Parteien einschließt.
Am 11. Juni versuchte Russland, sich seiner Verpflichtungen zu entziehen, indem es den EGMR verließ. Dennoch wird sich der EGMR möglicherweise mit Beschwerden gegen Russland in Verbindung mit mutmaßlichen Verstößen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention befassen, die vor dem 16. September stattgefunden haben.
Wir beten darum, dass diese endgültigen Entscheidungen des EGMR und das Recht auf freie Religionsausübung respektiert werden, sodass friedliche Christen „weiter in völliger Gottergebenheit und Ernsthaftigkeit ein ruhiges und stilles Leben führen können“ (1. Timotheus 2:1, 2).