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NACHRICHTEN AUS ALLER WELT

Zeugen Jehovas, die gegenwärtig wegen ihres Glaubens im Gefängnis sind – nach Ländern

Zeugen Jehovas, die gegenwärtig wegen ihres Glaubens im Gefängnis sind – nach Ländern

Zeugen Jehovas, die gegenwärtig wegen ihres Glaubens in Haft sind (Stand: November 2024)

LAND

ANZAHL

GRUND

Eritrea

64

  • Religions­ausübung

  • Ungenannte Gründe

Krim

12

  • Religions­ausübung

Russland

131

  • Religions­ausübung

Singapur

8

  • Wehrdienst­verweigerung aus Gewissens­gründen

Andere Länder

Mindestens 10

  • Religions­ausübung

Insgesamt

Mindestens 225

 

„Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religions­freiheit“ ist gemäß Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ein grundlegendes Menschenrecht. a In einigen Ländern wird Zeugen Jehovas jedoch dieses grundlegende Menschenrecht verwehrt: Sie werden unrechtmäßig inhaftiert und sogar grausam misshandelt. Die meisten von ihnen kommen ins Gefängnis, nur weil sie ihren Glauben ausgeübt haben. Andere werden inhaftiert, da sie den Wehrdienst aus Gewissens­gründen verweigern.

a Siehe auch Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und Artikel 9 der Europäischen Menschenrechts­konvention.