Zeugen Jehovas, die nicht mehr aktiv sind oder nach und nach den Kontakt zur Gemeinschaft verlieren, werden nicht gemieden. Im Gegenteil: Wir gehen auf sie zu und tun alles, was in unserer Macht steht, damit sie ihre Freundschaft zu Gott wiederbeleben können.
Wer einen schweren Fehler begeht, wird nicht automatisch exkommuniziert oder ausgeschlossen. Setzt sich jemand aus unseren Reihen jedoch immer wieder über die Normen der Bibel hinweg und zeigt keinerlei Reue, muss er ausgeschlossen werden und der Kontakt wird abgebrochen. Die Bibel sagt klar und deutlich: „Schließt also den, der Böses tut, aus eurer Gemeinschaft aus!“ (1. Korinther 5:13, Neue Genfer Übersetzung).
Wie sieht es aus, wenn jemand ausgeschlossen wird, seine Frau und seine Kinder aber nach wie vor Zeugen Jehovas sind? Das Band, das ihn im Dienst für Gott mit seiner Familie verbunden hat, ist zwar nicht mehr dasselbe. Doch er gehört weiter zur Familie. Die Bindung aneinander bleibt bestehen; das Eheleben und der normale Familienalltag gehen weiter.
Ausgeschlossene dürfen jederzeit unsere Gottesdienste besuchen. Wünschen sie geistlichen Beistand, sind die Ältesten der Versammlung für sie da. Diesen Hirten liegt es am Herzen, dass jeder wieder den Weg zurück findet. Wer inakzeptables Verhalten aufgibt und deutlich signalisiert, dass er wirklich wieder nach den Normen der Bibel leben möchte, dem steht die Tür immer offen.
Jehovas Zeugen wird manchmal vorgeworfen, Ehen und Familien kaputt zu machen. Aber liegt es wirklich an der Religion, wenn Konflikte in der Ehe auftreten?