9. DEZEMBER 2019
ARMENIEN

Entscheidung des EGMR: Verurteilung von 22 Wehrdienstverweigerern in Armenien war unrechtmäßig

Entscheidung des EGMR: Verurteilung von 22 Wehrdienstverweigerern in Armenien war unrechtmäßig

Am 5. Dezember 2019 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig zugunsten von 22 Zeugen Jehovas aus Armenien, die zu Unrecht wegen Wehrdienstentziehung verurteilt worden waren. Der EGMR sprach ihnen eine Entschädigung von insgesamt über 242 000 Euro zu – die höchste Summe, die der EGMR jemals unseren Brüdern im Fall von Wehrdienstverweigerung zugesprochen hat.

Im Jahr 2012 wurden die Brüder verurteilt, weil sie den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigerten und es ablehnten, zivilen Ersatzdienst (ACS) zu leisten. Zu dieser Zeit stand der ACS noch unter der Aufsicht des Militärs und war nicht wirklich zivil. 20 der 22 Brüder verbüßten Freiheitsstrafen, bis Armenien im Jahr 2013 einen ACS einführte, der rein ziviler Natur war. Von da an wurden unsere Brüder nicht mehr wegen Wehrdienstverweigerung inhaftiert.

In seiner Entscheidung vom 5. Dezember berief sich der EGMR auf einen Rechtsstreit im Jahr 2017, den Zeugen Jehovas im Fall Adjan und andere gegen Armenien gewonnen hatten. Der EGMR stellte fest, Armenien sei dieser Fall, bei dem die Sachlage ähnlich war, gut bekannt und die Regierung hätte sich mit den 22 Zeugen Jehovas gütlich einigen sollen. Obwohl sich unsere Glaubensbrüder letztes Jahr immer wieder darum bemühten, lehnte die Regierung eine gütliche Einigung ab. Nun entschied der EGMR einstimmig zugunsten unserer Brüder.

Erfreulicherweise hat sich Armeniens Haltung zu Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen seit 2013 bedeutend verbessert. Unsere Brüder werden wegen ihrer Neutralität nicht mehr inhaftiert oder als vorbestraft registriert. In den vergangenen sieben Jahren diente Armeniens rein ziviler ACS anderen Ländern als Vorbild. Das EGMR-Urteil vom 5. Dezember zieht Armenien jedoch wegen seines Versäumnisses im Jahr 2012, sich an internationales Recht zu halten, zur Verantwortung.

Mit dieser Entscheidung sendet der EGMR ein klares Signal: Länder, die gegen internationale Menschenrechtsnormen verstoßen, müssen mit drastischen Strafen rechnen. Wir danken Jehova, dass er unseren Brüdern in Armenien zu diesem außerordentlichen Sieg verholfen hat. Wir beten darum, dass dies auch in anderen Ländern wie Aserbaidschan, Südkorea, der Türkei und Turkmenistan – die bislang keinen zivilen Ersatzdienst eingeführt haben – unseren Glaubensbrüdern die Möglichkeit eröffnet, den Wehrdienst aus Gewissensgründen zu verweigern und stattdessen Zivildienst zu leisten.