Am 23. Januar 2024 verurteilte das Stadtgericht Tscherkessk der Republik Karatschai-Tscherkessien Schwester Jelena Mentschikowa zu einer Bewährungsstrafe von viereinhalb Jahren. Sie wird vorerst nicht inhaftiert.
Am 5. Dezember 2022 hob das Fünfte Kassationsgericht die Verurteilung von Schwester Jelena Mentschikowa auf. Ihr Fall wird nun neu verhandelt.
Gegen Jelena wird ein zweites Strafverfahren eingeleitet, diesmal wegen „Entwickeln eines kriminellen Plans“, andere in die Aktivitäten einer extremistischen Organisation einzubinden
10. Februar 2021
Jelenas Gesuch auf Einstellung des Verfahrens wird abgelehnt, als sie mithilfe von Bibelzitaten erklärt, was sie getan hat; aus Sicht des Ermittlungsbeamten beweist ihre Verwendung von Bibeltexten die „kriminelle Natur“ ihrer Aktivitäten
13. November 2020
Gegen Jelena wird ein Strafverfahren eröffnet, weil sie religiöse Lieder gesungen und zu Jehova gebetet hat
12. November 2020
Jelenas Wohnung wird zum zweiten Mal durchsucht
16. Dezember 2019
Beamte des Inlandsgeheimdienstes (FSB) durchsuchen 10 Wohnungen von Zeugen Jehovas in Tscherkessk, darunter auch die von Jelena
Kurzbiografie
Wir beten darum, dass Jehova Jelena und all seine anderen treuen Diener in Prüfungen weiterhin tröstet und stärkt (Psalm 119:49, 50).