Das dritte Buch Mose 14:1-57

  • Reinigung von Aussatz (1-32)

  • Reinigung von befallenen Häusern (33-57)

14  Jehova sagte weiter zu Moses:   „Folgendes Gesetz soll für einen Aussätzigen gelten an dem Tag, an dem er für rein erklärt wird. Er soll zum Priester gebracht werden.+  Der Priester soll aus dem Lager hinausgehen und ihn untersuchen. Ist der Aussätzige vom Aussatz geheilt,   soll ihn der Priester anweisen, für seine Reinigung zwei lebende reine Vögel, Zedernholz, karmesinrotes Garn und Ysop zu bringen.+  Der Priester soll den einen Vogel über einem Tongefäß töten lassen, das frisches Wasser enthält.   Den lebenden Vogel soll er zusammen mit dem Zedernholz, dem karmesinroten Garn und dem Ysop in das Blut des Vogels tauchen, der über dem frischen Wasser getötet wurde.   Dann soll er den, der sich von Aussatz reinigt, siebenmal mit dem Blut bespritzen und ihn für rein erklären. Den lebenden Vogel soll er auf dem offenen Feld freilassen.+  Der sich Reinigende soll seine Kleider waschen, alle seine Haare abrasieren und sich im Wasser baden, und er soll rein sein. Danach kann er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.   Am siebten Tag soll er sich die Haare auf dem Kopf und am Kinn sowie seine Augenbrauen komplett abrasieren. Nachdem er sich rasiert hat, soll er seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er soll rein sein. 10  Am achten Tag soll er zwei fehlerlose junge Schafböcke nehmen, ein fehlerloses weibliches Lamm,+ das bis zu ein Jahr alt ist, drei zehntel Ẹpha* mit Öl vermischtes Feinmehl als Getreideopfer+ und ein Log* Öl.+ 11  Der Priester, der ihn für rein erklärt, soll den sich Reinigenden zusammen mit den Opfergaben zum Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen.  12  Der Priester soll den einen jungen Schafbock nehmen und ihn zusammen mit dem Log Öl als Schuldopfer+ darbringen. Er soll beides als Schwingopfer vor Jehova hin- und herschwingen.+ 13  Dann soll er den jungen Schafbock an einem heiligen Ort schlachten, dort, wo gewöhnlich das Sündopfer und das Brandopfer geschlachtet werden,+ denn das Schuldopfer gehört wie das Sündopfer dem Priester.+ Es ist etwas Hochheiliges.+ 14  Der Priester soll etwas von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen des sich Reinigenden tun, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.  15  Von dem Log Öl+ soll der Priester etwas nehmen und es sich in die linke Hand gießen.  16  Der Priester soll dann seinen rechten Finger in das Öl in seiner linken Hand tauchen und etwas davon mit dem Finger siebenmal vor Jehova spritzen.  17  Von dem übrigen Öl in seiner Hand soll der Priester etwas auf das rechte Ohrläppchen des sich Reinigenden tun, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes – auf das Blut des Schuldopfers.  18  Was von dem Öl in seiner Hand noch übrig ist, soll der Priester auf den Kopf des sich Reinigenden tun und vor Jehova für ihn Sühne leisten.+ 19  Der Priester soll das Sündopfer+ darbringen und für den Sühne leisten, der sich von seiner Unreinheit reinigt. Danach soll er das Brandopfer schlachten.  20  Der Priester soll das Brandopfer und das Getreideopfer+ auf dem Altar opfern und für ihn Sühne leisten,+ und er soll rein sein.+ 21  Wenn er jedoch arm ist und nicht die nötigen Mittel aufbringen kann, soll er einen jungen Schafbock als Schuldopfer nehmen für ein Schwingopfer, um für sich Sühne zu leisten, dazu ein zehntel Ẹpha* mit Öl vermischtes Feinmehl als Getreideopfer, ein Log Öl  22  und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, je nach seinen Möglichkeiten. Die eine soll als Sündopfer dienen und die andere als Brandopfer.+ 23  Am achten Tag+ soll er sie zur Feststellung seiner Reinigung zum Priester an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen.+ 24  Der Priester soll den jungen Schafbock für das Schuldopfer+ und das Log Öl nehmen und beides als Schwingopfer vor Jehova hin- und herschwingen.+ 25  Dann soll der Priester den jungen Schafbock für das Schuldopfer schlachten und etwas von dem Blut des Schuldopfers nehmen und es auf das rechte Ohrläppchen des sich Reinigenden tun, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.+ 26  Der Priester soll sich etwas von dem Öl in die linke Hand gießen+ 27  und dann mit seinem rechten Finger etwas von dem Öl in seiner linken Hand siebenmal vor Jehova spritzen.  28  Der Priester soll etwas von dem Öl in seiner Hand auf das rechte Ohrläppchen des sich Reinigenden tun, auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes – an dieselben Stellen, wo das Blut des Schuldopfers ist.  29  Was von dem Öl in seiner Hand übrig geblieben ist, soll der Priester dann auf den Kopf des sich Reinigenden tun, um vor Jehova für ihn Sühne zu leisten. 30  Er soll eine von den Turteltauben beziehungsweise von den jungen Tauben opfern – je nach seinen Möglichkeiten –,+ 31  die eine, die er sich leisten kann, als Sündopfer und die andere als Brandopfer+ zusammen mit dem Getreideopfer. Und der Priester soll für den sich Reinigenden vor Jehova Sühne leisten.+ 32  Dieses Gesetz gilt für jemand, der an Aussatz erkrankt war, der jedoch bei der Feststellung seiner Reinigung nicht die nötigen Mittel aufbringen kann.“ 33  Jehova sagte dann zu Moses und Aaron:  34  „Wenn ihr in das Land Kạnaan kommt,+ das ich euch als Besitz gebe,+ und ich an einem Haus in eurem Land Aussatz entstehen lasse,+ 35  dann soll der Besitzer zum Priester kommen und sagen: ‚Mein Haus scheint von irgendetwas befallen zu sein.‘  36  Der Priester soll anordnen, dass man das Haus ausräumt, bevor er kommt, um den Befall zu untersuchen, damit nicht womöglich alles im Haus für unrein erklärt wird. Danach soll der Priester in das Haus gehen und es sich ansehen.  37  Er soll den betroffenen Bereich untersuchen, und wenn an den Hauswänden gelblich grüne oder rötliche Vertiefungen aufgetreten sind, die tiefer erscheinen als die Wandoberfläche,  38  dann soll der Priester aus dem Haus hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage unter Quarantäne stellen.+ 39  Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und das Haus untersuchen. Hat sich der Befall an den Wänden ausgebreitet,  40  dann soll der Priester anordnen, dass die befallenen Steine herausgerissen und außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort geworfen werden.  41  Er soll das Haus innen gründlich abkratzen lassen und man soll den entfernten Putz und den Mörtel außerhalb der Stadt an einem unreinen Ort entsorgen.  42  Die entfernten Steine sollen dann durch andere ersetzt werden und er soll das Haus mit neuem Mörtel verputzen lassen. 43  Tritt der Befall jedoch wieder auf, nachdem man die Steine herausgerissen, das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,  44  dann soll der Priester hineingehen und es untersuchen. Hat sich der Befall im Haus ausgebreitet, handelt es sich um bösartigen Aussatz+ im Haus. Es ist unrein.  45  Er soll das Haus abreißen lassen und die Steine, das Holz sowie den ganzen Putz und den Mörtel an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt schaffen lassen.+ 46  Wer in der Quarantänezeit+ das Haus betritt, wird bis zum Abend unrein sein.+ 47  Wer sich in dem Haus hinlegt oder isst, soll seine Kleider waschen. 48  Falls der Priester jedoch kommt und sieht, dass sich der Befall in dem Haus nicht ausgebreitet hat, nachdem es neu verputzt worden ist, dann soll er das Haus für rein erklären, denn es liegt kein Befall mehr vor.  49  Um das Haus von Unreinheit* zu reinigen, soll er zwei Vögel nehmen sowie Zedernholz, karmesinrotes Garn und Ysop.+ 50  Den einen Vogel soll er in einem Tongefäß töten, das frisches Wasser enthält.  51  Dann soll er das Zedernholz, den Ysop, das karmesinrote Garn sowie den lebenden Vogel in das Blut des getöteten Vogels und in das frische Wasser tauchen und es siebenmal gegen das Haus spritzen.+ 52  Er soll das Haus mit dem Blut des Vogels, dem frischen Wasser, dem lebenden Vogel, dem Zedernholz, dem Ysop und dem karmesinroten Garn von Unreinheit* reinigen.  53  Dann soll er den lebenden Vogel auf dem offenen Feld außerhalb der Stadt freilassen und für das Haus Sühne leisten, und es soll rein sein. 54  Das ist das Gesetz für jeden Fall von Aussatz, von Infektionen an der Kopfhaut oder am Bart,+ 55  von Aussatz an einem Kleidungsstück+ oder einem Haus,+ 56  von Schwellungen, Schorfen und Flecken,+ 57  um zu ermitteln, wann etwas unrein und wann etwas rein ist.+ Das ist das Gesetz über Aussatz.“+

Fußnoten

Drei zehntel Epha entsprechen 6,6 l. Siehe Anh. B14.
Ein Log entspricht 0,31 l. Siehe Anh. B14.
Ein zehntel Epha entspricht 2,2 l. Siehe Anh. B14.
Wtl. „Sünde“.
Wtl. „Sünde“.