Das dritte Buch Mose 17:1-16

  • Stiftshütte als Ort für Opfer (1-9)

  • Blut essen verboten (10-14)

  • Bestimmungen über verendete Tiere (15, 16)

17  Jehova sagte weiter zu Moses:  „Rede mit Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten und teile ihnen mit: ‚Jehova hat Folgendes angeordnet:  „Wenn jemand vom Haus Israel einen Stier, einen jungen Schafbock oder eine Ziege im Lager oder außerhalb des Lagers schlachtet,  statt das Tier an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu bringen, um es Jehova vor der Stiftshütte Jehovas als Opfergabe darzubringen, dann wird es ihm als Blutschuld angerechnet. Er hat Blut vergossen und muss aus seinem Volk entfernt* werden.  Damit soll erreicht werden, dass die Israeliten die Opfer, die sie jetzt auf dem freien Feld opfern, zu Jehova bringen, zum Priester an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. Sie sollen sie als Gemeinschaftsopfer für Jehova opfern.+  Der Priester soll das Blut auf den Altar Jehovas am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sprengen und das Fett mit einem angenehmen* Geruch für Jehova in Rauch aufgehen lassen.+  Sie sollen also den ziegenähnlichen Dämọnen*, denen sie sich wie Prostituierte hingeben,+ keine Opfer mehr darbringen.+ Diese Bestimmung gilt für euch auf Dauer in allen euren Generationen.“ ‘  Sag zu ihnen: ‚Wenn jemand vom Haus Israel oder ein Fremder, der bei euch lebt, ein Brandopfer oder ein anderes Opfer darbringt  und es nicht an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringt, um es Jehova zu opfern, muss er aus seinem Volk entfernt* werden.+ 10  Wenn jemand vom Haus Israel oder ein Fremder, der bei euch lebt, irgendwelches Blut isst,+ werde ich mich* ganz bestimmt gegen den* wenden, der das Blut isst, und ihn aus seinem Volk entfernen*. 11  Denn das Leben* eines Lebewesens* ist im Blut,+ und ich selbst habe es euch gegeben, damit ihr auf dem Altar+ für euch* Sühne leisten könnt. Denn das Blut leistet Sühne+ durch das Leben* darin. 12  Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: „Keiner* von euch soll Blut essen. Auch kein Fremder, der bei euch lebt,+ soll Blut essen.“+ 13  Wenn ein Israelit oder ein Fremder, der bei euch lebt, auf der Jagd einen Vogel oder ein anderes Tier fängt, das gegessen werden darf, soll er das Blut auslaufen lassen+ und es mit Staub bedecken. 14  Denn das Leben* von jeder Art Lebewesen* ist ihr Blut, weil das Leben* im Blut ist. Deshalb habe ich zu den Israeliten gesagt: „Ihr dürft kein Blut von irgendeiner Art Lebewesen essen, weil das Leben* von jeder Art Lebewesen ihr Blut ist. Wer es isst, wird entfernt* werden.“+ 15  Wenn jemand* von den Einheimischen oder den Fremden ein Tier isst, das tot aufgefunden oder von wilden Tieren gerissen wurde,+ soll er seine Kleider waschen, sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.+ Dann ist er rein. 16  Wenn er sie jedoch nicht wäscht und sich* nicht badet, muss er sich für sein Vergehen verantworten.‘ “+

Fußnoten

Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.
Oder „besänftigenden“. Wtl. „beruhigenden“.
Wtl. „den Ziegen“.
Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.
Wtl. „mein Gesicht“.
Oder „die Seele“.
Oder „töten“. Wtl. „abschneiden“.
Oder „Seele“.
Oder „eure Seelen“.
Wtl. „des Fleisches“.
Oder „Seele“.
Oder „Keine Seele“.
Oder „Seele“.
Oder „getötet“. Wtl. „abgeschnitten“.
Oder „Seele“.
Oder „Seele“.
Wtl. „allen Fleisches“.
Oder „eine Seele“.
Wtl. „sein Fleisch“.