Das fünfte Buch Mose 15:1-23

  • Schuldenerlass alle sieben Jahre (1-6)

  • Hilfe für die Armen (7-11)

  • Freilassung von Sklaven alle sieben Jahre (12-18)

    • Ahle durch Ohr von Sklaven (16, 17)

  • Erstgeburt von Tieren geheiligt (19-23)

15  Am Ende von je sieben Jahren sollst du einen Erlass gewähren.+  Der Erlass soll so aussehen: Jeder Gläubiger soll seinem Mitmenschen* die Schulden erlassen, die dieser bei ihm hat. Er soll von seinem Mitmenschen oder seinem Bruder keine Rückzahlung verlangen, denn es soll ein Erlass für Jehova ausgerufen werden.+  Von einem Ausländer darfst du Rückzahlung verlangen,+ aber was dein Bruder dir schuldet, sollst du ihm erlassen.  Es sollte jedoch niemand unter dir verarmen. Denn Jehova wird dich in dem Land, das Jehova, dein Gott, dir als Erbbesitz gibt, ganz bestimmt segnen,+  allerdings nur wenn du genau auf die Stimme deines Gottes Jehova hörst und dich sorgfältig an alle Gebote hältst, die ich dir heute gebe.+  Denn Jehova, dein Gott, wird dich segnen, wie er es dir versprochen hat. Du wirst vielen Völkern leihen*, doch du selbst wirst dir nichts borgen müssen.+ Du wirst über viele Völker herrschen, aber sie werden nicht über dich herrschen.+  Falls einer von deinen Brüdern in einer deiner Städte in dem Land, das Jehova, dein Gott, dir gibt, verarmt, dann sei nicht hartherzig und verschließe deine Hand nicht gegenüber deinem armen Bruder.+  Du sollst großzügig deine Hand öffnen+ und ihm auf jeden Fall leihen*, was immer er braucht oder was ihm fehlt.  Pass auf, dass in deinem Herzen nicht der schlechte Gedanke aufkommt: ‚Bald ist das siebte Jahr da, das Erlassjahr‘,+ und du nicht mehr großzügig zu deinem armen Bruder bist und ihm nichts gibst. Wenn er sich bei Jehova über dich beklagt, dann ist es eine Sünde deinerseits.+ 10  Du sollst großzügig zu ihm sein+ und du* sollst ihm nicht widerwillig geben. Denn dafür wird Jehova, dein Gott, alles segnen, was du tust und unternimmst.+ 11  Es wird immer Arme im Land geben.+ Deshalb sage ich dir: ‚Öffne großzügig deine Hand für deinen geplagten, armen Bruder in deinem Land.‘+ 12  Falls einer deiner Brüder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, an dich verkauft wird und er dir sechs Jahre gedient hat, dann sollst du ihn im siebten Jahr freilassen.+ 13  Wenn du ihn freilässt, schick ihn nicht mit leeren Händen weg. 14  Versorge ihn großzügig mit etwas von deiner Kleinviehherde, deinem Dreschplatz und deiner Öl- und Weinpresse. Gib ihm je nachdem, wie Jehova, dein Gott, dich gesegnet hat. 15  Denk daran, dass du ein Sklave in Ägypten wurdest und Jehova, dein Gott, dich erlöste. Deswegen gebe ich dir heute diese Anweisung. 16  Sollte er jedoch zu dir sagen: ‚Ich werde nicht von dir weggehen!‘, weil er dich und deine Hausgemeinschaft liebt, da er es bei dir gut hatte,+ 17  dann sollst du eine Ahle nehmen und sie durch sein Ohr in die Tür stechen, und er soll auf Lebenszeit dein Sklave sein. Dasselbe sollst du mit deiner Sklavin tun. 18  Betrachte es nicht als Härte, wenn du ihn freilässt und er dich verlässt, denn der Dienst, den er dir sechs Jahre lang geleistet hat, war doppelt so viel wert wie der eines Lohnarbeiters, und Jehova, dein Gott, hat dich in allem, was getan wurde, gesegnet. 19  Jede männliche Erstgeburt von deiner Rinder- und deiner Kleinviehherde sollst du für Jehova, deinen Gott, heiligen.+ Du darfst mit der Erstgeburt deines Großviehs* nicht arbeiten und die Erstgeburt deines Kleinviehs nicht scheren. 20  Iss sie jedes Jahr zusammen mit deiner Hausgemeinschaft vor Jehova, deinem Gott, an dem Ort, den Jehova auswählen wird.+ 21  Hat das Tier aber einen Fehler — ist es lahm, blind oder hat es einen anderen schwerwiegenden Mangel —, darfst du es Jehova, deinem Gott, nicht opfern.+ 22  Iss es in deinen Städten* — der Unreine zusammen mit dem Reinen —, als wäre es eine Gazelle oder ein Hirsch.+ 23  Sein Blut darfst du jedoch nicht essen.+ Gieß es auf die Erde aus wie Wasser.+

Fußnoten

Wtl. „Nächsten“.
Oder „gegen Pfand leihen“.
Oder „gegen Pfand leihen“.
Wtl. „dein Herz“.
Wtl. „Stiers“.
Wtl. „Toren“.