Endnoten

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  1.  „Babylon die Große“ identifizieren

  2.  Wann sollte der Messias erscheinen?

  3.  Medizinische Verfahren, bei denen Blut verwendet wird

  4.  Trennung vom Ehepartner

  5.  Feste und Feiertage

  6.  Ansteckende Krankheiten

  7.  Geschäftliche und rechtliche Angelegenheiten

 1. „Babylon die Große“ identifizieren

Woher wissen wir, dass „Babylon die Große“ alle falschen Religionen darstellt? (Offenbarung 17:5). Dazu folgende Überlegungen:

  • Sie übt weltweit Einfluss aus. Von Babylon der Großen wird gesagt, dass sie an Gewässern sitzt, die für Völker und Nationen stehen, und dass sie „über die Könige der Erde herrscht“ (Offenbarung 17:15, 18).

  • Sie kann keine politische oder wirtschaftliche Macht sein. „Die Könige der Erde“ und „die Händler“ werden die Vernichtung von Babylon der Großen überleben (Offenbarung 18:9, 15).

  • Sie vermittelt ein falsches Bild von Gott. Sie wird als Hure bezeichnet, weil sie sich mit Regierungen verbündet, um sich finanzielle und andere Vorteile zu verschaffen (Offenbarung 17:1, 2). Sie führt „Völker in die Irre“ und ist für den Tod von vielen Menschen verantwortlich (Offenbarung 18:23, 24).

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 2. Wann sollte der Messias erscheinen?

In der Bibel wurde vorausgesagt, dass bis zum Kommen des Messias 69 Wochen vergehen würden. (Lies Daniel 9:25.)

  • Wann fingen die 69 Wochen an? Im Jahr 455 v. u. Z. In diesem Jahr traf der Statthalter Nehemia in Jerusalem ein, um die Stadt „wiederherzustellen und wieder aufzubauen“ (Daniel 9:25; Nehemia 2:1, 5-8).

  • Wie lange dauerten die 69 Wochen? In einigen biblischen Prophezeiungen steht ein Tag für ein Jahr (4. Mose 14:34; Hesekiel 4:6). Eine Woche steht dann für sieben Jahre. Die 69 Wochen dauerten also 483 Jahre (69 x 7).

  • Wann endeten die 69 Wochen? Rechnet man vom Jahr 455 v. u. Z. an 483 Jahre weiter, kommt man zum Jahr 29 u. Z. a Genau in diesem Jahr ließ sich Jesus taufen und wurde der Messias (Lukas 3:1, 2, 21, 22).

Zurück zu Lektion 15, Punkt 5

 3. Medizinische Verfahren, bei denen Blut verwendet wird

Christen akzeptieren weder Bluttransfusionen noch spenden sie Blut. Wie ist es aber mit medizinischen Verfahren, bei denen Eigenblut verwendet wird? Einige davon – zum Beispiel das eigene Blut vor einer Operation einlagern zu lassen – sind für Christen nicht akzeptabel (5. Mose 15:23).

Es gibt jedoch Verfahren, bei denen Eigenblut verwendet wird, gegen die nichts einzuwenden sein mag. Dazu gehören Blutuntersuchungen, Dialyse, Hämodilution, Cell Salvage oder der Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine. Die Art und Weise, wie die einzelnen Verfahren angewendet werden, kann sich von Arzt zu Arzt unterscheiden. Jeder Christ muss selbst entscheiden, wie sein Blut im Verlauf eines chirurgischen Eingriffs, einer medizinischen Untersuchung oder einer laufenden Therapie verwendet werden soll. Bevor ein Christ also einem chirurgischen Eingriff, einer medizinischen Untersuchung oder einer Therapie zustimmt, sollte er sich informieren, was genau mit seinem Blut geschehen würde. Dazu folgende Überlegungen:

  • Angenommen, Blut würde aus meinem Körper ausgeleitet und der Blutfluss würde vielleicht eine Zeit lang unterbrochen werden. Erlaubt mir mein Gewissen, dieses Blut weiterhin als Teil von mir zu sehen, sodass es nicht „auf die Erde“ ausgegossen werden muss? (5. Mose 12:23, 24).

  • Angenommen, bei einem medizinischen Verfahren würde etwas von meinem Blut entnommen, verändert und mir über den Blutkreislauf oder anderweitig wieder zugeführt werden. Kann ich das mit meinem biblisch geschulten Gewissen vereinbaren?

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 4. Trennung vom Ehepartner

Die Bibel rät davon ab, sich vom Ehepartner zu trennen, und sie macht deutlich, dass eine Trennung keinem der beiden Partner das Recht gibt, wieder zu heiraten (1. Korinther 7:10, 11). Es gibt allerdings Situationen, in denen einige Christen eine Trennung in Erwägung gezogen haben.

  • Vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht: Ein Ehemann weigert sich, für seine Frau und seine Kinder zu sorgen, sodass es ihnen am Lebensnotwendigen fehlt (1. Timotheus 5:8).

  • Schwere körperliche Misshandlung: Einer der Ehepartner ist so gewalttätig, dass die Gesundheit oder das Leben des anderen gefährdet ist (Galater 5:19-21).

  • Tatsächliche Gefährdung des Glaubenslebens: Einer der Ehepartner macht es dem anderen unmöglich, Jehova zu dienen (Apostelgeschichte 5:29).

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 5. Feste und Feiertage

Christen feiern keine Feiertage, die Jehova missfallen. In bestimmten Situationen muss ein Christ jedoch gestützt auf sein biblisch geschultes Gewissen entscheiden, wie er sich verhält. Hier einige Beispiele:

  • Jemand wünscht dir „Frohe Weihnachten“ oder etwas Ähnliches. Du könntest dich einfach bedanken. Wenn derjenige mehr erfahren möchte, kannst du ihm erklären, warum du den Feiertag nicht feierst.

  • Dein Ehepartner ist kein Zeuge Jehovas und bittet dich, bei einem Essen mit Verwandten anlässlich eines Feiertags dabei zu sein. Vielleicht kannst du das mit deinem Gewissen vereinbaren. Dann wäre es gut, deinem Ehepartner vorab zu erklären, dass du bei heidnischen Bräuchen nicht mitmachen wirst.

  • Dein Arbeitgeber bietet dir eine Sonderzahlung wie zum Beispiel Weihnachtsgeld an. Musst du das Geld ablehnen? Nicht unbedingt. Will sich dein Arbeitgeber mit der Zahlung einfach nur für deine gute Arbeit bedanken? Oder würde es den Eindruck erwecken, dass du das Fest mitfeierst, wenn du das Geld annimmst?

  • Jemand gibt dir anlässlich eines Feiertags ein Geschenk. Er sagt: „Ich weiß, du feierst das nicht, aber ich möchte dir trotzdem etwas schenken.“ Bevor du entscheidest, ob du das Geschenk annimmst, frage dich: „Will er einfach nur nett sein? Will er testen, wie ernst ich meinen Glauben nehme? Oder will er mich dazu bringen, mitzufeiern?“ Bei allen Entscheidungen ist es wichtig, ein gutes Gewissen zu haben und Jehova treu zu bleiben (Apostelgeschichte 23:1).

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 6. Ansteckende Krankheiten

Aus Nächstenliebe möchten wir niemand mit einer Krankheit anstecken. Wir würden uns also sehr vorsichtig verhalten, wenn wir Krankheitssymptome haben oder auch nur vermuten, dass wir ansteckend sein könnten. Damit befolgen wir das biblische Gebot: „Du sollst deinen Mitmenschen lieben wie dich selbst“ (Römer 13:8-10).

Wie können wir dieses Gebot im Alltag befolgen? Wer krank ist, sollte Abstand zu anderen halten und ihnen weder die Hand geben noch sie umarmen oder küssen. Er sollte auch Verständnis dafür haben, wenn andere ihn zum Schutz ihrer Familie nicht zu sich nach Hause einladen. Wer sich taufen lassen möchte und eine ansteckende Krankheit hat, sollte den Koordinator der Ältestenschaft darüber informieren. So können Vorkehrungen getroffen werden, um andere Täuflinge zu schützen. Jemand, der sich vielleicht mit einer ansteckenden Krankheit infiziert hat und eine feste Bindung eingehen möchte, sollte vorher eine Blutuntersuchung durchführen lassen. Wenn wir uns daran halten, haben wir nicht nur unsere „eigenen Interessen im Auge, sondern auch die der anderen“ (Philipper 2:4).

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 7. Geschäftliche und rechtliche Angelegenheiten

Viele Probleme kann man vermeiden, wenn man alle finanziellen Angelegenheiten schriftlich festhält – auch unter Glaubensbrüdern (Jeremia 32:9-12). Trotzdem kann es vorkommen, dass es bei geschäftlichen oder finanziellen Angelegenheiten zu Unstimmigkeiten kommt. In so einem Fall sollten die Beteiligten die Sache schnell und friedlich unter sich klären.

Wie sollte man vorgehen, wenn ernste Vorwürfe wie Verleumdung oder Betrug vorliegen? (Lies Matthäus 18:15-17.) Jesus nannte drei Schritte:

  1. Die Beteiligten sollten versuchen, die Angelegenheit unter sich zu klären. (Siehe Vers 15.)

  2. Führt das nicht zum Erfolg, zieht man ein oder zwei reife Christen hinzu. (Siehe Vers 16.)

  3. Nur wenn das auch nicht zum Erfolg führt, sollte man sich an die Ältesten wenden. (Siehe Vers 17.)

Nach Möglichkeit sollte man gegen einen Glaubensbruder nicht gerichtlich vorgehen, da das ein schlechtes Licht auf Jehova und die Versammlung werfen könnte (1. Korinther 6:1-8). Es gibt allerdings auch Fälle, in denen ein Gerichtsverfahren rechtlich erforderlich ist, zum Beispiel wenn es um Scheidungen, Sorgerechtsfragen, Unterhaltszahlungen, Versicherungsfälle, Insolvenzen oder Erbschaften geht. Wenn man in solchen Fällen rechtliche Mittel nutzt, um die Angelegenheit so friedlich wie möglich zu lösen, verstößt man nicht gegen den Rat der Bibel.

Wer im Fall eines schweren Verbrechens – wie Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, schwerem Diebstahl, Körperverletzung oder Mord – bei den Behörden Anzeige erstattet, verstößt nicht gegen den Rat der Bibel.

Zurück zu Lektion 56, Punkt 3

a Von 455 v. u. Z. bis 1 v. u. Z sind es 454 Jahre. Von 1 v. u. Z bis 1 u. Z. verging 1 Jahr (es gibt kein Jahr 0). Von 1 u. Z. bis 29 u. Z. sind es 28 Jahre. Zusammen ergibt das 483 Jahre.