Muss ein Rechtskomitee gebildet werden, wenn zwei nicht miteinander verheiratete Personen unter unpassenden Umständen gemeinsam übernachtet haben?
Ja. Wenn es keine entlastenden Umstände gibt, würde auf der Grundlage eines starken Indizienbeweises für sexuelle Unmoral ein Rechtskomitee gebildet werden (1. Kor. 6:18).
Die Ältestenschaft prüft im Einzelfall sorgfältig die Umstände, um festzustellen, ob ein Rechtskomitee nötig ist. Zum Beispiel: Haben die beiden eine romantische Beziehung? Kam es zwischen den beiden schon früher zu unpassendem Verhalten und mussten sie deshalb bereits angesprochen werden? Wie kam es zu der gemeinsamen Übernachtung? War sie geplant? Gab es unvorhersehbare Ereignisse oder war es eine echte Notsituation, sodass sie zusammen übernachten mussten? Hätten sie Alternativen gehabt? (Pred. 9:11). Wo hat der Einzelne geschlafen? Da jeder Fall anders ist, sind womöglich noch weitere Faktoren zu berücksichtigen.
Nachdem die Ältestenschaft die genauen Umstände ermittelt hat, entscheidet sie, ob ein Rechtskomitee gebildet werden muss.