Das zweite Buch Mose 21:1-36

  • Rechts­entscheidungen für Israel (1-36)

    • Hebräische Sklaven (2-11)

    • Körperliche Gewalt gegen andere (12-27)

    • Tiere (28-36)

21  Das sind die Rechts­entscheidungen, die du ihnen übermitteln sollst:+  Falls du einen hebräischen Sklaven kaufst,+ soll er sechs Jahre als Sklave dienen. Im siebten Jahr soll er ohne Bezahlung freigelassen werden.+  Ist er allein gekommen, soll er allein wieder weggehen. Hat er eine Frau, soll sie mit ihm gehen.   Falls ihm sein Herr eine Frau gibt und der Sklave von ihr Söhne oder Töchter bekommt, gehören die Frau und ihre Kinder dem Herrn. Nur der Sklave selbst wird freikommen.+  Erklärt der Sklave aber ausdrücklich: ‚Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder. Ich will nicht freigelassen werden‘,+  soll sein Herr ihn vor den wahren Gott bringen. Dann soll der Herr mit ihm an die Tür oder den Türpfosten gehen und ihm das Ohr mit einer Ahle durchbohren. Er bleibt sein Leben lang sein Sklave.  Verkauft ein Mann seine Tochter als Sklavin, wird sie nicht wie ein männlicher Sklave freigelassen.   Wenn ihr Herr mit ihr nicht zufrieden ist und sie nicht als Nebenfrau bestimmt, sondern sie von jemand anders kaufen* lässt, darf er sie nicht an Ausländer verkaufen, denn er hat sie betrogen.   Wählt er sie für seinen Sohn aus, muss er ihr die Rechte einer Tochter gewähren.  10  Nimmt er sich eine andere Frau dazu, darf er bei der ersten Frau Nahrung, Kleidung und das, was ihr in der Ehe zusteht,+ nicht verringern.  11  Wenn er ihr diese drei Dinge nicht gewährt, soll sie freikommen, ohne dass Geld bezahlt wird. 12  Wer einen Menschen schlägt, sodass er stirbt, muss mit dem Tod bestraft werden.+ 13  Doch für den Fall, dass er ihn unabsichtlich tötet und der wahre Gott es zulässt, werde ich für dich einen Ort festlegen, an den er fliehen kann.+ 14  Falls ein Mann auf seinen Mitmenschen sehr wütend wird und ihn absichtlich tötet,+ muss er sterben, selbst wenn du ihn von meinem Altar wegholen musst.+ 15  Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, muss mit dem Tod bestraft werden.+ 16  Entführt jemand einen anderen+ und verkauft ihn oder hat er ihn noch in seiner Gewalt,+ muss er mit dem Tod bestraft werden.+ 17  Wer seinen Vater oder seine Mutter verflucht*, muss mit dem Tod bestraft werden.+ 18  Wenn Männer miteinander streiten und einer seinen Mitmenschen mit einem Stein oder mit der Faust* schlägt und er nicht stirbt, aber bettlägerig wird, gilt Folgendes:  19  Kann der Betreffende aufstehen und am Stock draußen herumlaufen, dann soll der Täter straffrei bleiben. Er soll den Verletzten nur für die verlorene Arbeitszeit entschädigen, bis er wieder völlig geheilt ist. 20  Falls ein Mann seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt und der Betreffende dadurch stirbt, muss er gerächt werden.+ 21  Bleibt er aber noch ein oder zwei Tage am Leben, soll er nicht gerächt werden, denn er wurde mit dem Geld seines Besitzers gekauft. 22  Falls Männer miteinander kämpfen und dabei eine Schwangere verletzen und sie eine Frühgeburt hat*,+ es aber nicht zu einem Todesfall* kommt, muss der Schuldige so viel Schadenersatz zahlen, wie ihr Ehemann von ihm verlangt. Er muss ihn durch die Richter+ bezahlen.  23  Kommt es jedoch zu einem Todesfall, musst du Leben für Leben* geben.+ 24  Auge soll für Auge gegeben werden, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß,+ 25  Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Schlag für Schlag. 26  Falls ein Mann seinen Sklaven oder seine Sklavin so aufs Auge schlägt, dass er oder sie das Augenlicht verliert, soll er den Betreffenden als Entschädigung dafür freilassen.+ 27  Und wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er den Betreffenden als Entschädigung für den Zahn freilassen. 28  Falls ein Stier einen Mann oder eine Frau stößt und der Betreffende stirbt, muss der Stier gesteinigt werden,+ und sein Fleisch darf nicht gegessen werden. Der Besitzer des Stieres bleibt straffrei.  29  Wenn ein Stier jedoch die Angewohnheit hatte zu stoßen und sein Besitzer darauf hingewiesen wurde, er aber nicht auf ihn aufgepasst hat und der Stier einen Mann oder eine Frau getötet hat, dann soll der Stier gesteinigt werden, und auch sein Besitzer soll getötet werden.  30  Wird dem Besitzer ein Lösegeld* auferlegt, dann muss er als Erlösungspreis für sein Leben* alles bezahlen, was ihm auferlegt wird.  31  Ob nun ein Sohn oder eine Tochter gestoßen wurde, mit dem Besitzer des Stieres soll gemäß dieser Rechts­entscheidung verfahren werden.  32  Wenn der Stier auf einen Sklaven oder eine Sklavin losgegangen ist, soll sein Besitzer dem Herrn des Betreffenden 30 Schekel* zahlen, und der Stier muss gesteinigt werden. 33  Falls ein Mann eine Grube, die er geöffnet oder ausgehoben hat, nicht abdeckt und ein Stier oder ein Esel hineinfällt,  34  soll der Besitzer der Grube Schadenersatz leisten.+ Er soll dem Besitzer des Tieres den entsprechenden Preis bezahlen und darf das tote Tier behalten.  35  Falls ein Stier den Stier eines anderen verletzt und dieser stirbt, dann sollen die Besitzer den lebenden Stier verkaufen und sich das Geld teilen. Auch das tote Tier sollen sie sich teilen.  36  Wenn aber bekannt war, dass ein Stier die Angewohnheit hatte zu stoßen, und sein Besitzer nicht auf ihn aufgepasst hat, muss er Stier für Stier erstatten. Das tote Tier darf er behalten.

Fußnoten

Wtl. „sie loskaufen“.
Oder „Übles auf … herabruft“.
Evtl. auch „einem Werkzeug“.
Wtl. „ihre Kinder herauskommen“.
Oder „ernsthaften Verletzung“.
Oder „Seele für Seele“.
Oder „Entschädigung“.
Oder „Seele“.
Ein Schekel entspricht 11,4 g. Siehe Anh. B14.