Das vierte Buch Mose 35:1-34

  • Städte für die Leviten (1-8)

  • Zufluchtsstädte (9-34)

35  In den Wüstenebenen Mọabs am Jordan+ bei Jẹricho sagte Jehova weiter zu Moses:  „Weise die Israeliten an, dass sie den Levịten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben+ und auch die Weiden um die Städte herum.+  Sie sollen in den Städten wohnen und die Weiden sollen für ihr Vieh, ihren Besitz und alle ihre anderen Tiere sein.  Die Weiden der Städte, die ihr den Levịten gebt, sollen von der Mauer aus rings um die Stadt 1 000 Ellen* weit reichen.  Ihr sollt außerhalb der Stadt 2 000 Ellen an der Ostseite messen, 2 000 Ellen an der Südseite, 2 000 Ellen an der Westseite und 2 000 Ellen an der Nordseite, wobei die Stadt in der Mitte ist. Das sollen die Weiden ihrer Städte sein.  Die Levịten sollen 6 Städte als Zufluchtsstädte bekommen,+ in die jemand fliehen kann, der einen anderen getötet hat,+ dazu 42 weitere Städte.  Gebt den Levịten insgesamt 48 Städte mit den dazugehörigen Weiden.+  Die Städte, die ihr ihnen gebt, sollen aus dem Besitz der Israeliten stammen.+ Von den größeren Stämmen nehmt ihr mehr Städte als von den kleineren.+ Jeder Stamm soll im Verhältnis zu dem Erbe, das er erhält, einige seiner Städte den Levịten überlassen.“  Jehova sagte weiter zu Moses: 10  „Rede mit den Israeliten und teile ihnen mit: ‚Ihr zieht jetzt über den Jordan ins Land Kạnaan.+ 11  Wählt euch geeignete Städte als Zufluchtsstädte aus. Dorthin soll der fliehen, der unabsichtlich einen Menschen getötet* hat.+ 12  Diese Städte sollen euch Zuflucht vor dem Bluträcher bieten,+ damit jemand, der einen anderen getötet hat, nicht stirbt, bevor sein Fall vor der Gemeinde verhandelt worden ist.+ 13  Die sechs Zufluchtsstädte, die ihr zur Verfügung stellt, sollen diesem Zweck dienen. 14  Stellt drei Städte auf dieser Seite des Jordan+ als Zufluchtsstädte zur Verfügung und drei Städte im Land Kạnaan.+ 15  Diese sechs Städte sollen sowohl den Israeliten als auch den ansässigen Fremden+ und den Ansiedlern unter ihnen Zuflucht bieten, damit jeder dorthin fliehen kann, der unabsichtlich einen Menschen getötet* hat.+ 16  Wenn jemand aber mit einem Gegenstand aus Eisen auf einen anderen einschlägt und derjenige stirbt, dann ist er ein Mörder. Der Mörder soll unbedingt mit dem Tod bestraft werden.+ 17  Wenn jemand auf einen anderen mit einem Stein einschlägt, durch den ein Mensch getötet werden kann, und derjenige stirbt, dann ist er ein Mörder. Der Mörder soll unbedingt mit dem Tod bestraft werden. 18  Wenn jemand auf einen anderen mit einem Gegenstand aus Holz einschlägt, durch den ein Mensch getötet werden kann, und derjenige stirbt, dann ist er ein Mörder. Der Mörder soll unbedingt mit dem Tod bestraft werden. 19  Der Bluträcher wird den Mörder töten. Wenn er auf ihn trifft, wird er ihn selbst töten. 20  Ist ein Mensch gestorben, weil ihn jemand aus Hass gestoßen oder in böser Absicht*+ etwas nach ihm geworfen hat 21  oder weil er aus Hass mit der Hand geschlagen wurde, sodass er gestorben ist, muss der Täter unbedingt mit dem Tod bestraft werden. Er ist ein Mörder. Der Bluträcher wird den Mörder töten, wenn er auf ihn trifft. 22  Hat er ihn aber versehentlich und nicht aus Hass gestoßen oder hat er ohne böse Absicht*+ einen Gegenstand nach ihm geworfen 23  oder hat er einen Stein auf ihn fallen lassen, ohne ihn zu sehen, und es war nicht aus Feindschaft und nicht, weil er ihn verletzen wollte, und der Betreffende ist gestorben, 24  dann soll die Gemeinde zwischen dem, der ihn getötet hat, und dem Bluträcher nach diesen Bestimmungen Recht sprechen.+ 25  Die Gemeinde soll den, der getötet hat, aus der Hand des Bluträchers retten und ihn in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen war. Er soll dort wohnen, bis der Hohe Priester, der mit dem heiligen Öl gesalbt wurde,+ stirbt. 26  Falls aber der, der getötet hat, die Grenze der Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, überschreitet 27  und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenze der Zufluchtsstadt findet und tötet, trifft den Bluträcher keine Blutschuld. 28  Denn der, der getötet hat, muss bis zum Tod des Hohen Priesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben. Erst nach dem Tod des Hohen Priesters darf er zu seinem Grundbesitz zurückkehren.+ 29  Dies soll euch durch eure Generationen hindurch an allen euren Wohnorten als Rechtsbestimmung dienen. 30  Jeder, der einen Menschen* tötet, soll auf die Aussage* von Zeugen+ hin als Mörder mit dem Tod bestraft werden.+ Allerdings darf niemand* aufgrund der Aussage eines einzigen Zeugen mit dem Tod bestraft werden. 31  Ihr dürft kein Lösegeld für das Leben* eines Mörders annehmen, der den Tod verdient, denn er muss mit dem Tod bestraft werden.+ 32  Nehmt auch für niemand, der in eine Zufluchtsstadt geflohen ist, ein Lösegeld an, um ihm zu ermöglichen, vor dem Tod des Hohen Priesters zu seinem Land zurückzukehren. 33  Ihr dürft das Land, in dem ihr lebt, nicht verunreinigen. Blut verunreinigt nämlich das Land.+ Das Blut, das auf dem Land vergossen wird, kann nur durch das Blut dessen gesühnt werden, der es vergossen hat.+ 34  Ihr dürft das Land, in dem ihr wohnt und in dem ich wohne, nicht verunreinigen. Denn ich, Jehova, wohne mitten unter dem Volk Israel.‘ “+

Fußnoten

Eine Elle entspricht 44,5 cm. Siehe Anh. B14.
Oder „eine Seele erschlagen“.
Oder „eine Seele erschlagen“.
Wtl. „während er auf der Lauer lag“.
Wtl. „ohne auf der Lauer zu liegen“.
Oder „keine Seele“.
Wtl. „Mund“.
Oder „Seele“.
Oder „Seele“.