Das vierte Buch Mose 36:1-13

  • Regelung, falls Erbinnen heiraten (1-13)

36  Die Familien­oberhäupter der Nachkommen von Gịlead, dem Sohn Mạchirs,+ des Sohnes Manạsses, von den Familien der Söhne Josephs, kamen zu Moses und den Vorstehern, den Familien­oberhäuptern der Israeliten,   und sagten: „Jehova hat dir, Herr, aufgetragen, das Land unter den Israeliten durch das Los als Erbe aufzuteilen.+ Und du, Herr, wurdest von Jehova angewiesen, das Erbe unseres Bruders Zẹlophhad seinen Töchtern zu geben.+  Falls sie Männer von einem anderen israelitischen Stamm heiraten, würde das Erbe der Frauen vom Erbe unserer Väter weggenommen und dem Erbe des Stammes, zu dem sie dann gehören, hinzugefügt. Es würde also von dem Erbe, das uns durch das Los zugewiesen wurde, weggenommen.   Wenn die Israeliten ihr Jubeljahr+ haben, würde das Erbe der Frauen endgültig dem Stamm zufallen, zu dem sie dann gehören. Ihr Erbe würde also vom Erbe des Stammes unserer Väter weggenommen.“  Dann sagte Moses auf Befehl Jehovas zu den Israeliten: „Was der Stamm der Söhne Josephs sagt, ist richtig.   Jehova gibt für die Töchter Zẹlophhads folgende Anweisung: ‚Sie können heiraten, wen sie möchten, allerdings nur jemand aus einer Familie des Stammes ihres Vaters.   Vom Erbe der Israeliten soll nichts von einem Stamm an einen anderen übergehen, denn die Israeliten sollen am Erbe des Stammes ihrer Vorfahren festhalten.   Jede Tochter, die ein Erbe in einem der Stämme Israels besitzt, soll die Frau eines Nachkommen aus dem Stamm ihres Vaters werden,+ damit die Israeliten das Erbe ihrer Vorfahren weiter behalten können.   Kein Erbe soll von einem Stamm an einen anderen übergehen. Die Stämme Israels sollen an ihrem eigenen Erbe festhalten.‘“ 10  Die Töchter Zẹlophhads taten, was Jehova Moses aufgetragen hatte.+ 11  Mạchla, Tịrza, Họgla, Mịlka und Nọa, die Töchter Zẹlophhads,+ heirateten die Söhne der Brüder ihres Vaters.  12  Sie wurden die Ehefrauen von Männern aus den Familien Manạsses, des Sohnes Josephs. So blieb ihr Erbe im Stamm der Familie ihres Vaters. 13  Das sind die Gebote und Rechts­entscheidungen, die Jehova den Israeliten durch Moses in den Wüstenebenen Mọabs am Jordan bei Jẹricho gab.+

Fußnoten