Das fünfte Buch Mose 19:1-21

  • Blutschuld und Zufluchtsstädte (1-13)

  • Grenzmarkierungen nicht versetzen (14)

  • Zeugen vor Gericht (15-21)

    • Zwei oder drei Zeugen nötig (15)

19  Wenn Jehova, dein Gott, die Völker vernichtet, deren Land Jehova, dein Gott, dir gibt, und wenn du sie enteignet hast und in ihren Städten und Häusern wohnst,+  dann bestimme drei Städte in dem Land, das Jehova, dein Gott, dir als Besitz gibt.+  Teile das Gebiet des Landes, das Jehova, dein Gott, dir als Besitz gibt, in drei Teile, und richte die Straßen her, damit jemand, der einen anderen getötet hat, in eine dieser Städte fliehen kann.  Folgendes gilt für jemand, der einen anderen tötet und dorthin flieht, um am Leben zu bleiben: Tötet er seinen Mitmenschen unabsichtlich, ohne ihn vorher gehasst zu haben,+ —  zum Beispiel wenn er mit einem anderen zum Holzholen in den Wald geht und mit der Axt einen Baum fällen will und sich beim Ausholen die Klinge vom Griff löst, sodass der andere tödlich getroffen wird — dann soll der, der getötet hat, in eine dieser Städte fliehen, um am Leben zu bleiben.+  Andernfalls könnte es sein, dass der Bluträcher+ denjenigen, der getötet hat, wutentbrannt* verfolgt und ihn einholt und umbringt, weil es bis zu der Stadt zu weit war. Dabei hätte er den Tod nicht verdient, denn er hat seinen Mitmenschen vorher nicht gehasst.+  Deshalb ordne ich an: ‚Bestimme drei Städte.‘  Wenn Jehova, dein Gott, dein Gebiet erweitert, wie er es deinen Vorfahren geschworen hat,+ und er dir das ganze Land gegeben hat, das er deinen Vorfahren versprochen hat,+ —  vorausgesetzt, du hältst dich genau an das ganze Gebot, das ich dir heute gebe, nämlich Jehova, deinen Gott, zu lieben und immer auf seinen Wegen zu gehen+ — dann sollst du zu diesen drei Städten drei weitere hinzufügen.+ 10  So wird in dem Land, das Jehova, dein Gott, dir als Erbe gibt, kein unschuldiges Blut vergossen,+ und du lädst keine Blutschuld auf dich.+ 11  Falls jedoch ein Mann seinen Mitmenschen gehasst+ und ihm aufgelauert hat und ihn* so verwundet hat, dass er gestorben ist, und der Mann in eine dieser Städte geflohen ist, 12  dann sollen die Ältesten seiner Stadt ihn von dort holen lassen und ihn dem Bluträcher ausliefern. Er soll sterben.+ 13  Du* sollst kein Mitleid mit ihm haben. Befreie Israel von der Schuld für das Vergießen von unschuldigem Blut,+ damit es dir gut geht. 14  Wenn du dein Erbe in dem Land erhältst, das Jehova, dein Gott, dir als Besitz gibt, darfst du die Grenzmarkierung deines Mitmenschen nicht versetzen.+ Sie muss an dem Ort bleiben, den die Vorfahren festgelegt haben. 15  Ein einziger Zeuge reicht nicht aus, um jemand irgendeines Vergehens oder einer Sünde zu überführen.*+ Die Sache soll durch die Aussage* von zwei oder drei Zeugen bestätigt werden.+ 16  Falls ein Zeuge mit böser Absicht gegen jemand aussagt und ihm eine Übertretung zur Last legt,+ 17  dann sollen die beiden Männer, die den Rechtsstreit haben, vor Jehova treten und vor die Priester und die Richter, die zu der Zeit im Amt sind.+ 18  Die Richter sollen gründlich nachforschen,+ und wenn der Zeuge eine Falschaussage gemacht und eine Falschanklage gegen seinen Bruder vorgebracht hat, 19  dann sollst du mit ihm dasselbe tun, was er für seinen Bruder geplant hatte.+ Beseitige das Schlechte aus deiner Mitte.+ 20  Die Übrigen werden davon hören und sich fürchten und in deiner Mitte wird nie wieder so etwas Schlechtes getan werden.+ 21  Du* sollst kein Mitleid haben:+ Es gilt Leben* für Leben*, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.+

Fußnoten

Wtl. „weil sein Herz erhitzt ist“.
Oder „seine Seele“.
Wtl. „Dein Auge“.
Wtl. „Kein einzelner Zeuge kann sich gegen einen Mann wegen . . . erheben“.
Wtl. „Mund“.
Wtl. „Dein Auge“.
Oder „Seele“.
Oder „Seele“.